zum Hauptinhalt
Einer der vielen Protestmärsche gegen Rechtsextremismus, hier in Darmstadt.

© dpa/Boris Roessler

Hunderttausende gegen neue Rechtsfront: Tage der Bewährung

Die wehrhafte Demokratie erkennt ihre Alternativen gegen die, die vorgeben, eine Alternative zu sein: Deutschland muss mit den Mitteln des Rechtsstaats gegen Rechtsaußen vorgehen. Eingedenk des 27. Januar 1945.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Ein Tag wie kein anderer: der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Er ragt bis ins Heute. Mehr denn je.

Der Gedenktag: 1996 gesetzlich verankert, eingeführt von Bundespräsident Roman Herzog, dem vormaligen Präsidenten des Verfassungsgerichts, bezogen auf die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager in Auschwitz. Das war 1945, im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs.

Tage wie keine anderen sind vorausgegangen und folgen. Hunderttausende demonstrieren für Demokratie und Vielfalt, protestieren gegen das Vergessen und gegen eine neue deutsche Rechtsfront.

Deren Traum von massenhaften Abschiebungen, von der Deportation Missliebiger, ein Albtraum, hat Deutschland geweckt. Wach ist das politische Bewusstsein, das menschenverachtenden Anfängen wehren will.

Die wehrhafte Demokratie erkennt ihre Alternativen gegen die, die sich selbst zu einer für das Land erklären, die AfD. Eine Alternative zum Zuschauen ist, als Beispiel, Einzelnen verschiedene Grundrechte abzuerkennen, damit sie die nicht gegen die Demokratie missbrauchen.

Oder der Partei die staatliche Finanzierung zu nehmen, um gegen den Staat gerichtetes Handeln nicht zu alimentieren. Und, nicht zuletzt, ein AfD-Verbot überall dort anzugehen, wo sie staatlicherseits als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird.

Die Verfassung wurde geschrieben, damit sie die nach Krieg und Vernichtung besonders kostbare Demokratie beschützt. Wehrhaft soll sie sein, nach den Prinzipen der Rechtsstaatlichkeit.

Prüfen und urteilen – jetzt

Die Judikative, dafür ein unverzichtbarer Garant, hat zu prüfen und zu urteilen, ob die grundgesetzliche Ordnung bedroht ist. Vor dem Hintergrund gehört verboten, staatsbürgerliche Rechte für Menschen mit dem „falschen“ Stammbaum infrage zu stellen.

Diese Tage dürfen nicht wirkungslos verrinnen. Hier muss ein Prozess in Gang gesetzt werden. Es geht um die Frage, wie ernst wir es wirklich meinen mit der Demokratie.

Sie zu verteidigen, ist – und war – noch nie ein Spaziergang. Protestmärsche werden so zum Signal. Wer es unternimmt, die grundgesetzliche Ordnung beseitigen zu wollen, muss mit Widerstand rechnen.

Und weil wir der Adressat der Verfassung sind, gilt jetzt umso mehr: Wir sind das Volk, wir sind die Bürger. Der Tag der Bewährung ist da.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false