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Meinung: Ich möchte über mein Ende selbst bestimmen Palliativmedizin allein ist keine Lösung:

Sterbehilfe aus Sicht einer unheilbar Krebskranken

Das Thema Sterbehilfe wühlt die Menschen weltweit auf. Das hat die jüngste Auseinandersetzung um die Zweigstelle der Schweizer Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in Hannover erneut gezeigt. Jetzt wird auch bei uns wieder quer durch alle Parteien darüber gestritten, wie weit das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Sterben gehen darf. Ich selbst wäre als unheilbar Krebskranke beruhigt, wenn zumindest Patientenverfügungen mehr anerkannt würden.

Mich selbst treibt die Diskussion um, seit mein Brustkrebs vor fünf Jahren Lungenmetastasen gebildet hat und damit nicht mehr „geheilt“ werden kann. Da war ich gerade 43 und hatte noch eine statistische Lebenserwartung von zwei Jahren. Als ich 45 war, bescherten mir erneute Lungen- und Rippenfellmetastasen neun schlimme Monate mit Schmerzen und Luftnot, bevor ein neues Medikament sie wieder eindämmen konnte. Aber auch das wird mir nur noch im besten Fall wenige Jahre Lebenszeit gewähren, bis der Krebs weiter durch meinen Körper streut. Wenn überhaupt – gerade erst wurden wieder verdächtige Stellen in meiner Lunge gefunden.

So droht mir aller Voraussicht nach ein frühzeitiges und wohl auch qualvolles Sterben – trotz aller Hilfe durch die Palliativmedizin, die ich sicher in Anspruch nehmen werde. Zudem habe ich mit ansehen müssen, wie meine Mutter vor sechs Jahren an ihren Brustkrebsmetastasen starb. Zwar konnte ich sie nach einer Odyssee durch überforderte Krankenhäuser in einem guten Hospiz unterbringen – doch auch dort hielt sie an ihrem Wunsch nach Sterbehilfe fest. Und auch ich wünsche mir, dass mich jemand ohne Angst vor Strafe beim Freitod begleiten darf, wenn ich nicht mehr leben will.

Dabei will ich den weit verbreiteten Wunsch nach Sterbehilfe in keiner Weise gegen das aufopfernde Engagement der Hospizbewegung und der Palliativmedizin ausspielen, ihren Patienten bis zuletzt beizustehen. Aber wir brauchen beides. Deshalb bin ich froh, dass endlich auch bei uns in Deutschland über Sterbehilfe gesprochen wird trotz unserer NS-Vergangenheit. Endlich wird auch bei uns über das Tabu Tod gesprochen. Über unseren Umgang mit dem Sterben, das wir alle immer so gerne verdrängen. Über unseren Alltag in Krankenhäusern und Pflegestationen, über die inhumane Apparatemedizin, die schwer kranken Menschen oft das Selbstbestimmungsrecht über ihr Sterben raubt. Über den Widerspruch, Sterbebegleitung und Schmerztherapie in Sonntagsreden zu loben, aber nur unzureichend Geld dafür bereitzustellen. Für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Palliativstrukturen im gesamten Bundesgebiet, das hat die deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin errechnet, werden jährlich nur 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – benötigt würden aber 630 Millionen Euro. So gibt es bundesweit nur 125 stationäre Hospize, 88 Palliativstationen und 956 ambulante Hospizdienste. Für eine Million Einwohner stehen nur zehn Betten in Palliativstationen und nur 15 in Hospizen zur Verfügung. Viel zu wenig.

Endlich wird auch über die Angst der Menschen vor einem unwürdigen Tod, vor langem Siechtum und quälenden Schmerzen gesprochen, die sie in allen Umfragen zu 70 Prozent und mehr für aktive Sterbehilfe für Schwerstkranke eintreten lassen. Sicher würden viele anders stimmen, wenn sie sicher sein könnten, genügend schmerzlindernde Medikamente zu bekommen und menschenwürdig beim Sterben begleitet zu werden. Doch immer noch gilt ein äußerst rigides Betäubungsmittelrecht, das Experten für völlig überzogen halten. So hat Deutschland in Europa den niedrigsten Verbrauch an Morphinen. Über 92 Prozent der 220 000 Menschen, die jährlich an Krebs sterben, leiden aber in ihrer letzten Lebensphase unter starken Schmerzen. Von anderen grausamen Krankheiten ganz abgesehen. Für sie alle gibt es bundesweit nur 1000 ausgebildete Schmerzmediziner.

Aber auch wenn die Palliativmedizin immer weiter ausgebaut und ausreichend schmerzlindernde Mittel verordnet würden, blieben fünf bis zehn Prozent aller Tumorkranken übrig, die trotzdem unter oft unerträglichen Schmerzen leiden. Und die deshalb oft den Tod als Erlösung von unsäglichem Leid herbeisehnen. Oder die die Begleitumstände ihrer Krankheit als so entwürdigend empfinden, dass sie ihr Leiden beenden wollen.

Das habe ich auch persönlich bei mehreren Krebskranken miterlebt: Meine Mutter bekam zwar im Hospiz ausreichend Morphium, das ihre Tumorschmerzen weitgehend linderte. Sie drohte auch nicht mehr wie im Krankenhaus, aus dem Fenster zu springen. Sie ertrug ihre letzten Tage aber nur, weil ihr Wille akzeptiert wurde, nicht mehr zu essen und damit ihren Tod zu beschleunigen. Ich kann für mich nicht ausschließen, irgendwann ähnlich zu empfinden. Vielleicht erfahre ich dann trotz aller liebevollen Begleitung so wenig Lebensqualität, erlebe mein Sterben als so qualvoll, hässlich und würdelos, dass ich nicht mehr will. Denn ich finde es verkürzt, wie Palliativmediziner argumentieren: „Wer keine Schmerzen hat, will nicht sterben.“ Sicher ist Palliativmedizin „aktive Lebenshilfe“. Aber was ist mit all den Menschen, die trotz aller Unterstützung durch Hospize und Angehörige immer noch selbstbestimmt ihrem Leben ein Ende setzen wollen und dabei Hilfe brauchen? Sie werden in aller Regel allein gelassen.

Sie treffen in Deutschland auf eine rechtliche Grauzone, die weder von den meisten Ärzten noch Patienten durchschaut wird: Aktive Sterbehilfe gilt als strafbares Töten auf Verlangen oder sogar als Totschlag und kann mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Passive Sterbehilfe dagegen ist nach Urteilen des Bundesgerichtshofes straffrei, wenn „in unmittelbarer Todesnähe“ lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden, indem zum Beispiel lebenserhaltende Maschinen ausgeschaltet werden. Indirekte Sterbehilfe ist im Prinzip ebenfalls straffrei, wenn sie dem erklärten oder „mutmaßlichen“ Willen der Sterbenden entspricht: Dann dürfen Ärzte Schmerzmittel auch dann verabreichen, wenn sie damit den Tod beschleunigen. Ebenfalls nicht strafbar ist Beihilfe zum Selbstmord: Der Arzt darf also dem Sterbewilligen ein tödliches Medikament geben, darf sogar die Giftspritze anlegen, sofern sie sich sein Patient dann selbst gibt. Dann aber, wenn der Patient bewusstlos ist, muss der Arzt alles Mögliche tun, um dessen Tod zu verhindern – sonst droht ihm eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung. Er darf also nicht bei seinem sterbenden Patienten bleiben, sondern muss ihn allein lassen, um sich selbst zu schützen. Mir erscheint das doppelbödig und unmenschlich.

Bereits sieben Millionen Deutsche haben bislang Patientenverfügungen verfasst. Doch noch nicht einmal diese Dokumente des Patientenwillens sind bislang rechtlich verankert. Immer noch nehmen manche Ärzte lieber den weniger schlimm bestraften Vorwurf der Körperverletzung in Kauf und behandeln ihre Patienten trotz gegenteiliger Verfügungen weiter. Denn wenn sie dem Patientenwillen folgen und die Behandlung abbrechen, dann drohen ihnen höhere Strafen wegen unterlassener Hilfeleistung. Auch bei einer eindeutigen Willenserklärung des Patienten muss meist noch das Vormundschaftsgericht angerufen werden. Deshalb wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit einer überparteilichen Gruppe von Abgeordneten Patientenverfügungen mehr Gewicht geben und zum 1. Januar 2006 einen Gesetzentwurf vorlegen – doch durch die Neuwahlen sind diese Pläne erst mal vom Tisch. Ob die große Koalition dieses heiße Eisen anpackt, ist fraglich. In der Union und in der SPD gibt es dagegen viel Widerstand. So bleibt nur die Hoffnung auf die interfraktionelle Abgeordneten-Gruppe.

„Sollen sie sich doch selbst umbringen!“ Diesen Spruch höre ich oft von Politikern. Natürlich bleibt Sterbewilligen die Möglichkeit, sich selbst zu töten. Das ist sogar bei uns straffrei, ist auch ein von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiertes Recht. Alle 54 Minuten versucht in Deutschland ein Mensch, sich aus unterschiedlichsten Gründen umzubringen – 12 000 von ihnen „schaffen“ es. Viele überleben mit schwersten Schädigungen, weil sie sich vor Züge werfen oder von Hochhäusern springen. Denn meist wissen unheilbar Kranke in ihrer großen Not einfach nicht, wie sie an Medikamente kommen sollen, mit denen sie auf schmerzfreie und sichere Weise ihr Leben beenden können. Ihre Ärzte dürfen sie ihnen wegen des Betäubungsmittelgesetzes nicht verschreiben. Und die wenigsten sind so gut informiert, dass sie andere, oft illegale oder halblegale Wege für sich finden, mit denen sie sich im äußersten Notfall erlösen können.

Noch schlimmer ergeht es Schwerstkranken, die ohne Hilfe diese Mittel nicht mehr einnehmen können. Natürlich gibt es auch Ärzte, die ihren Patienten in irgendeiner Form beim Sterben helfen. Aus Angst vor Strafe reden sie aber nicht darüber. Sterbehilfe bleibt so in der Grauzone. Damit wird aber auch jeglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, dubiosen reisenden Sterbehelfern und leider auch Geschäftemachern. Wäre da nicht eine klare Rechtslage schützender, nicht nur für alle unerträglich leidenden Menschen, sondern auch für ihre Ärzte?

Manche unserer Nachbarländer behaupten, sie hätten diese klareren Rechtsregeln. So dürfen niederländische Ärzte nach vielen Überprüfungen todkranken Patienten aktiv beim Sterben helfen, wenn diese es wünschen. Diese Sterbehilfe ist zwar nicht erlaubt, wird aber straffrei gestellt. Trotz aller Sicherungen gibt es immer wieder Berichte über Missbrauch durch einzelne verantwortungslose Ärzte. Sicher lässt sich das niemals ganz ausschließen. Ich wehre mich nur dagegen, den Niederländern pauschal unmoralisches Handeln zu unterstellen. Auch ihnen geht es um ein ethisches Prinzip: die Selbstbestimmung des Menschen am Ende des Lebens. Das zeigt sich auch daran, dass die Regierung jährlich zehn Millionen Euro für Hospize und Palliativmedizin zur Verfügung stellt. Eine ähnliche Regelung gilt auch in Belgien. Auch die belgische Regierung hat ein Gesetz zur verbesserten Pflege todkranker Patienten verabschiedet. Trotz all dieser Sicherungen verurteilte die deutsche Hospiz-Stiftung dieses Gesetz als „Lizenz zum Töten“. Ich finde dieses Urteil zu hart. Auch hier wird rigoros eine moralische Haltung abgesprochen.

Mir persönlich sagt am meisten das Schweizer Modell zu: Dort ist die Beihilfe zum Freitod („begleiteter Suizid“) nicht strafbar, sofern sie nicht aus eigennützigen Motiven wie Geldgier geschieht. Auch Ausländer können bislang noch diese Begleitung bekommen, allerdings nur auf dem Gebiet der Schweiz. Aktive Sterbehilfe ist auch in der Schweiz verboten. Sterbehilfeorganisationen dürfen Sterbewilligen ärztlich verordnete Barbiturate geben, wenn diese sie selbst einnehmen. Sie behalten also die ganze Zeit die Tatherrschaft. 70 Prozent der Hilfesuchenden beruhigt die bloße Aussicht, an solche Medikamente so zu kommen, so sehr, dass sie diese Hilfe nie in Anspruch nehmen. Auch mir geht es wie ihnen: So bin ich Mitglied von „Dignitas“ geworden, um im absoluten Notfall diesen „Notausgang“ zu haben. Ich weiß nicht, ob ich ihn je in Anspruch nehme. Aber es beruhigt mich sehr, ihn überhaupt zu haben.

Noch mehr würde es mich aber beruhigen, wenn ich nicht erst im finalen Krebsstadium geschwächt in die Schweiz reisen müsste, sondern auch zu Hause diese Hilfe bekäme. Ich bin mir ganz sicher, dass ich dann viel leichter und angstfreier „ja“ zu einem Leben sagen könnte, dass ich sonst vielleicht nicht mehr aushielte. Und dass mich solche sicheren und schmerzfreien Medikamente auch von allen quälenden Überlegungen abhielten, wie ich mich sonst umbringen könnte. So sehr ich die Palliativmedizin schätze – ich möchte diese weitere Sicherung für mich haben. Sie nähme mir einen großen Teil meiner Angst vor einem qualvollen und für mich unwürdigen Sterben.

Jutta Redmann

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