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Im WORT laut: Scheideweg

"Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" – so lautet der Titel der 2006 eingereichten Doktorarbeit von Wirtschaftsminister zu Guttenberg. Was Guttenberg, der am Sonntag zu politischen Gesprächen in die USA gereist ist, im Herbst 2008 dazu im Vorwort schrieb.

(Auszug): Europa und die USA. Mancher Blick nach innen wie über den Atlantik trägt dieser Tage den Schimmer der Ernüchterung in sich. Manche kleine wie epochale Erschütterung führt mittlerweile zur Systemfrage. Und manche Tradition weicht der Nostalgie. Scheinbar unberührt von alledem wähnte man bis zuletzt konstitutionelle Prozesse. Trotz gelegentlich zweifelhafter Verfassung unserer Gesellschaften gab es selten einen Zweifel an der gesellschaftlichen Notwendigkeit einer Verfassung.

So pionierhaft sich diesbezüglich der amerikanische Pfad zu gestalten wusste, so eklektisch eigen wurde der europäische beschritten. Letzterer befindet sich wiederkehrend am Scheideweg. Kann man demgemäß und aktuell von Scheitern sprechen? Von einem großen Projekt, das im Angesicht des Hafens noch tragisch Schiffbruch erleidet? Oder vernehmen wir lediglich ein erneutes, wenngleich keuchendes historisches Durchatmen? Zumindest verpasste Europa in den Jahren 2007 und 2008 zum wiederholten Male den Kairos und ließ die notwendige Unbedingtheit des Gestaltungswillens nur schemenhaft erkennen.

Es ist indes müßig zu debattieren, ob es die – letztlich nie eingeräumte – Furcht vor der eigenen Courage oder lähmender Pragmatismus war, der aus einem hart erkämpften Verfassungsvertrag schließlich einen „Vertrag von Lissabon“ werden ließ und selbst diesen in vermeidbare Warteschleifen drängte. Gleichwohl bildet auch diese Zäsur ein lebendiges wie traditionell paradoxes Beispiel europäischer Verfassungsgeschichte, wonach in jeder noch so brachialen Ablehnung immanent der Fortgang angelegt ist.

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