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Meinung: Kaderschmiede „Opus Dei“

„Auf getrennten Wegen“ vom 31. Januar Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Jungengymnasium in Freier Trägerschaft in Potsdam eröffnet sich auch die Chance, Antworten auf bekannte Schulprobleme mit Jungen zu finden: Bietet eine Monoedukation von Jungen pädagogische Konzepte, um offensichtlich schwächere schulische Leistungen von Jungen im Vergleich zu Mädchen aufzuhalten?

„Auf getrennten Wegen“ vom 31. Januar

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Jungengymnasium in Freier Trägerschaft in Potsdam eröffnet sich auch die Chance, Antworten auf bekannte Schulprobleme mit Jungen zu finden: Bietet eine Monoedukation von Jungen pädagogische Konzepte, um offensichtlich schwächere schulische Leistungen von Jungen im Vergleich zu Mädchen aufzuhalten? Kann eine Monoedukation die Passung zwischen Jungen und Schule verbessern? Schulen in Freier Trägerschaft haben generell gute Voraussetzungen, andere und neue pädagogische Wege zu betreten. Sie bereichern dadurch die Schullandschaft und erfüllen das demokratisches Grundrecht der freien Schulwahl. Man darf gespannt sein, wie das Land Brandenburg mit diesem unerwünschten Angebot umgeht.

Charlotte Lewerich, Berlin-Mitte

Nun muss vermutlich der „Schöler Pfeiffer“ wieder auferstehen, um in sein Jungengymnasium Mädchen von der Nachbarschule in seinen Unterricht zu locken. Dies als Ergebnis der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Festlegung des Brandenburgischen Schulgesetzes, wonach Schülerinnen und Schüler gemeinsam erzogen und unterrichtet werden, konterkariert. Sollte das Brandenburgische Bildungsministerium schließlich die notwendigen Voraussetzungen zur Genehmigung dieser „Kaderschmiede“ des Opus Dei als erfüllt ansehen, bleibt abzuwarten, was geschieht, wenn ein Mägdelein die Aufnahme in diese Anstalt begehren sollte und abgelehnt würde. Eine entsprechende Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich einer Verletzung des Art. 3 Abs. 2 zur Gleichberechtigung sowie eines Verstoßes gegen das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau“ vom 18.12.1979 böte sich dann an.

Dieter Peschke, Berlin-Lankwitz

„Gehorcht, wie ein Werkzeug in der Hand des Künstlers gehorcht, das nicht danach fragt, warum es dies oder jenes tut.“ Das ist eine Kernaussage von und für „Opus Dei“? Wie ist das mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu vereinbaren? Wie passt das zu dem Recht auf Selbstbestimmung, zu den Grundrechten, zu den Menschenrechten? Ein so jämmerlicher tumber Haufen wie die NPD soll unbedingt verboten werden, weil er undemokratisch ist – aber ein elitärer Verein wie „Opus Dei“ darf in Deutschland sogar Schulen errichten und Kinder auf das Leben vorbereiten? Armes Deutschland!

Hans Korte, Berlin

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