zum Hauptinhalt

Finanzbranche: Geldvernichter ohne Haftung

Risiko bis zum Exzess: Es fehlt eine schonungslose gesellschaftliche Debatte über das Fehlverhalten der Finanzbranche. Ein Gastkommentar Von Thilo Bode und Katja Pink .

Selten war sich das Land so einig wie im Falle der Bonus-Zahlungen für die „schamlosen Banker“. In der Kritik stehen diese Zahlungen allerdings vor allem deshalb, weil sie fließen, obwohl der Staat die Geldinstitute der Boni- Empfänger mit Steuergeldern vor der Insolvenz bewahren musste. Tabu zu sein scheint dagegen die Frage, ob die Gewinne, auf denen diese Bonus-Zahlungen beruhen, rechtmäßig verdient waren – zumindest in Deutschland. Im britischen Unterhaus müssen Bankchefs wegen riskanter Geschäfte Rede und Antwort stehen, im amerikanischen Senat werden sie von den Finanzfachleuten erbarmungslos „gegrillt“. Hierzulande beraten sie die Regierung bei der Bekämpfung der Krise.

Es stimmt verdächtig, dass insbesondere Vertreter der Finanzwirtschaft sich gerne hinter einer vermeintlichen Kollektivschuld verstecken. „Wir haben alle Fehler gemacht“, meint zum Beispiel Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank. Das erinnert an die Argumentation, beim Gammelfleischskandal seien die Käufer von billigem Döner schuld. Also ob der Käufer von einem Gammelfleisch- Döner gegen das Lebensmittelrecht verstoßen hätte und nicht der Hersteller der Gammelware!

Die „Zeit“ verhebt sich in einem Artikel gar zu der Aussage, es „gibt keine bösen Buben“. Doch, die gibt es. Die Finanzakteure haben betrogen, fremdes Vermögen veruntreut und die gesamte Gesellschaft existenziell geschädigt. Aber können sie auch juristisch zur Verantwortung gezogen werden, und wenn ja, mit welchen Konsequenzen? Zweifellos kann der Betrug eines Bernhard Madoff, der Großanleger um sagenhafte 50 Milliarden US-Dollar geprellt hat, geahndet werden. Ob jedoch Bankvorstände wegen mangelnder Sorgfaltspflicht Schadenersatz an die Eigentümer der Banken zahlen müssen oder wegen Untreue strafrechtlich belangt werden können, ist höchst unsicher. Und selbst wenn: Es wären Einzelfälle. Die astronomisch hohen Schäden könnten die Verurteilten ohnehin nicht wieder gutmachen. Vor allem die zentrale Frage bliebe damit unbeantwortet: Welche Schuld tragen die Bankmanager an dem Schaden, den das Platzen der Finanzblase der Allgemeinheit zugefügt hat? Dieser Schaden ist in zweifacher Hinsicht gewaltig. Einmal schädigt die von der Finanzkrise ausgelöste wirtschaftliche Rezession hunderte Millionen von Menschen in Deutschland und der Welt. Zum zweiten muss sich der Staat, um die Krise zu bekämpfen, verschulden. Irgendwann muss die Allgemeinheit diese Schulden zurückzahlen – durch Geldentwertung und/oder höhere Steuern.

Dieser Schaden entzieht sich der juristischen Aufarbeitung. Wurden individuelle Rechte Dritter verletzt, können die Täter vor Gericht gestellt werden – nicht jedoch, wenn der Schaden an objektiven Schutzgütern wie dem Allgemeinwohl entstanden ist. Ob Bankvorstände und ihre Aufseher verantwortlich gehandelt haben, ist jedoch nicht nur eine Frage der straf- oder zivilrechtlichen Relevanz. Verantwortlichkeit muss sich schlicht daran messen lassen, ob Bankmanager, obwohl sie formal die Regeln des Finanzmarktes eingehalten haben, diese so ausgehebelt und umgangen haben, dass die eigentlichen Ziele dieser Gesetze und Regeln unterlaufen wurden. Juristen sprechen hier von Rechtsmissbrauch, in der Finanzwelt heißt ein derartiges Vorgehen eher technisch „Regulierungsarbitrage“. Welch ein Zynismus! Man stelle sich vor, ein Hartz-IV-Empfänger, der zwar legal, aber rechtsmissbräuchlich die Annahme eines ihm angebotenen Jobs verweigert, würde sich damit verteidigen, er betreibe „Regulierungsarbitrage“. Jeder Bankmanager würde das Sozialbetrug nennen.

Die Auslagerung riskanter Geschäfte in „bilanzferne“, also nicht konsolidierungspflichtige, ausländische Zweckgesellschaften war ein klarer Rechtsmissbrauch, keinesfalls eine harmlose „Regulierungsarbitrage“. Nach dem Bilanzrecht müssen die Geschäftszahlen die im Unternehmen tatsächlich steckenden Risiken offenlegen und dürfen sie nicht verstecken. Mit der Gründung von Zweckgesellschaften haben die Banken genau das Gegenteil gemacht, nämlich Eigenkapitalregeln umgangen und Risiken verborgen. Die Zweckgesellschaften nahmen kurzfristige Kredite auf und finanzierten damit den Kauf langfristiger Risikopapiere. Für die kurzfristigen Kredite bürgte zwar der Konzern, diese mussten jedoch nicht in der Konzernbilanz erscheinen und deshalb auch nicht mit Eigenkapital abgesichert werden, weil ihre Laufzeit weniger als ein Jahr betrug. Allerdings verbesserten die Gewinne aus diesen Geschäften durch die dicken Beratungsgebühren, die der Mutterkonzern den Zweckgesellschaften in Rechnung stellte, den Bilanzgewinn kräftig. Es war der Zusammenbruch dieses Marktes, der den Kollaps des gesamten Finanzsystems nach sich zog. Erst seit 2008 sind diese kurzfristigen Kreditlinien nach dem internationalen Bankenabkommen Basel II bilanzierungspflichtig und müssen deshalb mit Eigenkapital abgesichert werden. Aber warum wurde diese Bilanzierungspflicht überhaupt beschlossen – lange, bevor von einer Krise die Rede war? Natürlich weil man die aus den Kredit- und Bilanztricks resultierenden Risiken erkannt hat und in den Griff bekommen wollte. Im Klartext bedeutet das: Bankmanager haben also in vollem Bewusstsein des damit verbundenen, unzulässigen Risikos geltende Regeln bis zum Exzess ausgenutzt, obwohl deren Änderung schon beschlossen, nur noch nicht in Kraft getreten war.

Es gibt eine internationale Bankenregel: Die Summe des verliehenen Geldes soll nicht mehr als das Achtfache des dafür haftenden Eigenkapitals betragen. Diese Regel stand den Renditezielen der Banker entgegen. So betrug am Ende bei Banken die tatsächliche Relation von verliehenem Geld und dafür haftendem Eigenkapital nicht mehr acht zu eins, sondern 80 bis 100 zu eins. Der Rechtsmissbrauch liegt primär in diesem verantwortungslosen Umgang mit den geltenden Eigenkapitalregeln. Jochen Sanio, der oberste Finanzaufseher Deutschlands, Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), kritisierte, dass „geschickte Finanzingenieure die geltenden Regeln, mit denen Risiken begrenzt werden sollten, aushebeln konnten und dies auch getan haben“. Und zwar auch dann noch, als das Desaster sich schon abzeichnete.

Bereits im Juni 2006 warnten die Experten der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), der renommierten Notenbanker- Zentrale in Basel, vor der „Anfälligkeit der Kreditmärkte“. Anlegern drohten „unerwartet hohe Verluste“ bei „übertriebenem Vertrauen in die Einschätzung der Rating-Agenturen“. Doch die verantwortlichen Banker haben das große Rad weitergedreht, im vollen Bewusstsein, dass sie den Karren eines Tages gegen die Wand fahren würden – und damit ganz bewusst das Leid von Millionen in Kauf genommen!

Während die Tatherrschaft eindeutig bei den verantwortlichen Bankern liegt, ist diese durch die willfährige Unterstützung der Politik erleichtert worden. Die Finanzkrise ist auch das Ergebnis eines unfassbaren Regierungs- und Regulierungsversagens. Anstatt die Finanzmärkte zu zähmen, geschah das Gegenteil – und nicht nur in den USA oder Großbritannien, sondern auch in Deutschland. Im Koalitionsvertrag von 2005 haben die Regierungspartner CDU, CSU und SPD für den Finanzsektor vereinbart, „überflüssige Regulierungen abzubauen“ und „zur Erleichterung der Kreditvergabe durch die Banken … die Regulierung der Finanzaufsicht auf das notwendige Maß zurückzuführen“. Es liegt somit auch keine Krise des Kapitalismus vor, sondern eine Krise der Demokratie: Denn nicht externer, unabhängiger Sachverstand prägt das Regierungshandeln, sondern die Interessen von Lobbyisten. Beispiele? Das deutsche „Finanzmarkt-Stabilisierungs-Ergänzungsgesetz“ haben nicht etwa die Experten des Finanzministeriums geschrieben, sondern die US-Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, eine Kanzlei also, die hochkarätige Mandanten aus der Finanzwirtschaft vertritt. Und auf europäischer Ebene setzt sich die von der EU Kommission installierte „High Level Group“, die Vorschläge zur Regulierung der Finanzmärkte erarbeiten soll, ausschließlich aus Bankern, Ex-Bankern oder Lobbyisten von Finanzunternehmen zusammen.

Nicht zuletzt haben auch die Medien als „vierte Gewalt“ versagt und ihren verfassungsmäßigen Auftrag als Kontrollorgane politischer Entscheidungen nicht erfüllt. Jahrelang wurde Josef Ackermann von Finanz- und Wirtschaftsjournalisten für das Ziel einer Eigenkapitalrendite von 25 Prozent gefeiert. Das Versagen der Medien hat ebenfalls Systemcharakter. Unter ständig steigendem Renditedruck, nur mit knappen Mitteln für unabhängige, tiefgehende Recherche ausgestattet, beziehen Medien ihre Sachkenntnis zunehmend aus der Industrie.

Wie sehr auch die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte von Lobbyisten geprägt sind, zeigt sich überdeutlich: So werden zwar flächendeckende Kontrollen gefordert, aber keine stringenten Eigenkapitalanforderungen an Finanztransaktionen gestellt. Doch nur wenn in Zukunft Finanzmarktgeschäfte mit ausreichendem Eigenkapital abgesichert werden, kann „Regulierungsarbitrage“ vermieden werden. Eine ausreichende Haftung mit Eigenkapital wird riskante Geschäfte bereits im Vorfeld verhindern. Mehr bürokratische Kontrolle führt lediglich dazu, dass das Schattenbanksystem vielleicht dichter kontrolliert, aber als solches nicht in Frage gestellt wird. „Solide, widerstandsfähige Eigenkapitalstandards“ fordert demzufolge der Finanzaufseher Jochen Sanio.

Solange die Verantwortlichen für die Finanzkrise, nämlich vor allem die einzelnen beteiligten Bankmanager und ihre Aufsichtsräte sowie deren rechtsmissbräuchliche Handlungen, nicht klar benannt werden, bleiben nicht nur Straftaten ungesühnt und Geschädigte erhalten keinen Schadenersatz. Es wird sich auch das Unrechtsbewusstsein der Akteure in der Finanzbranche nicht ändern. Bisher scheinen doch die Banker zu glauben, dass sie irgendwie davon kommen werden, künftig vielleicht etwas strikter kontrolliert werden, aber im Prinzip so weitermachen können wie bisher. Eine schonungslose gesellschaftliche Debatte über das Fehlverhalten dieser Branche muss daher die Basis dafür schaffen, dass sich das Desaster nicht wiederholt, sondern neue gesetzliche Regelungen auch greifen und nicht erneut ausgehebelt werden. Nur so lässt sich verhindern, dass diejenigen, die das Unheil angerichtet haben, als Ratgeber des Regierungshandelns bestellt werden. Und nur so kann auch sichergestellt werden, dass die Kosten für die Sanierung der Finanzmärkte nicht den Opfern der Krise aufgebürdet werden, sondern den Verursachern.

Regierung und Parlament müssen jetzt eine unabhängige Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten für die Finanz- und Wirtschaftskrise beschließen. Auch die Rolle des Staates und der staatlichen Finanzaufsicht muss untersucht werden. Das ungeheure Geschehen an den Finanzmärkten ist kein Betriebsunfall. Es ist vielmehr ein Modellbeispiel, das zeigt, wie gefährdet unser freiheitliches Wirtschaftssystem und unsere Demokratie sind. Manager großer Konzerne praktizieren eine Art haftungsfreien Kapitalismus, der die Prinzipien unserer Wirtschaftsordnung auf den Kopf stellt. Sie nehmen für sich unternehmerische Freiheiten in Anspruch, um Gewinne zu erzielen. Dem unternehmerischen Risiko, für Verluste zu haften, entziehen sie sich jedoch erfolgreich. Dies wird sich erst dann ändern, wenn sich der Staat nicht mehr als Kooperationspartner der Finanzwirtschaft versteht. Und wenn er in Wahrnehmung seiner hoheitlichen Aufgaben die Interessen des Finanzmarktes der am Gemeinwohl ausgerichteten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unterordnet.

Thilo Bode, Katja Pink

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false