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Meinung: Kronzeuge gegen den Terror

URTEIL IN AL-TAWHID-PROZESS

Dieser Angeklagte war ein Glücksfall, für die Polizei und jetzt auch für die Justiz. Der Palästinenser Shadi A., einst Mitglied der islamistischen Terrorgruppe Al Tawhid, hat umfassend ausgesagt und damit den Sicherheitsbehörden einen tiefen Blick in die Struktur des von Al Qaida dominierten Netzwerks ermöglicht. Da ist es nur konsequent, dass Shadi A. mit einem milden Urteil davonkommt. Vier Jahre Haft erscheinen angemessen, zumal der Palästinenser keinen Anschlag verübt hat. Polizei, Justiz und die Politik müssten nun überlegen, wie sie den Fall Shadi A. als Signal nutzen können – gerichtet an andere, potenziell ausstiegswillige militante Islamisten. Der Vorsitzende Richter im Prozess gegen Shadi A. hat angeregt, die 1999 abgeschaffte Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Die Idee, die im Urteil gegen Shadi A. zu erkennende Milde zu einem rechtlich gesicherten Angebot zu erweitern, erscheint sinnvoll. Ein islamistischer Straftäter wird nur Angaben zu Hintermännern und Organisationsstrukturen machen, wenn er in seinem Verfahren auf Vorteile hoffen kann. Und die Behörden können sich kaum den Luxus leisten, auf kooperative Angeklagte zu verzichten. Das Wissen über die Drahtzieher des Terrors ist lückenhaft, oft genug stochern Polizei und Nachrichtendienste im Nebel herum. Eine Kronzeugenregelung, die im Unterschied zu früher auch dem Missbrauch durch wankelmütige Angeklagte vorbeugt, könnte der Justiz zu mehr als nur einem Glücksfall verhelfen. fan

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