zum Hauptinhalt

Kündigung wegen Zigarettenkonsum: Großer Rauchangriff

Was nach der ultimativen Konfrontation im Zigarettenkrieg aussieht, ist eben dies: viel Rauch.

Friedhelm Adolfs, Raucher seit Jahrzehnten und ebenso lange Parterrebewohner eines Düsseldorfer Mietshauses, raucht für Deutschland, seit man ihm die Bleibe gekündigt hat. Der Qualm habe zulässige Emissionswerte überschritten, argumentiert der Vermieter, und die Justiz ist dem gefolgt. Jetzt gibt es scheinbar ein Mini-Grundsatzurteil eines Amtsgerichts, und sogleich wird der frühere Hausmeister zur Avantgarde derer gezählt, die der allgemeinen Bevormundung erbittert Widerstand leisten. Denn nun soll die verordnete Unfreiheit bis ins letzte Refugium reichen, die eigenen vier Wände. Heißt es nicht im Grundgesetz: Die Wohnung ist unverletzlich? Und hat das Bundesverfassungsgericht diesen Ort nicht im Urteil zum Großen Lauschangriff für sakrosankt erklärt? Doch was nach der ultimativen Konfrontation im Zigarettenkrieg aussieht, ist eben dies: viel Rauch. Der Streit hätte eine andere Richtung genommen, wenn sich Adolfs Anwältin nicht aufs Grundsätzliches versteift, sondern konkrete Nachweise der Belastung gefordert hätte. Erweist sich im Weg der Auseinandersetzung, dass der Vermieter übertrieb, ist das wiederum weder ein Freispruch noch ein Freibrief fürs Qualmen. Die Grenzen der Raucherfreiheit sind dort erreicht, wo andere zwangsweise mitgeräuchert werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false