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Meinung: Länderfinanzausgleich: Die Einigkeit der Hasenfüße

Die Verwirrung ist nicht beseitigt, eine Lösung so wenig in Sicht wie zuvor: Was die Ministerpräsidenten und ihre Finanzminister in Wiesbaden in stundenlangen Gesprächen in Sachen Bund-Länder-Finanzausgleich zu Stande gebracht haben, ist allenfalls unnötiger Zeitgewinn - ein Gewinn, der sich als Verlust erweisen kann. Nun ist der Bund in der Vorhand und kann über seine Gesetzgebung den Gang der Dinge bestimmen.

Die Verwirrung ist nicht beseitigt, eine Lösung so wenig in Sicht wie zuvor: Was die Ministerpräsidenten und ihre Finanzminister in Wiesbaden in stundenlangen Gesprächen in Sachen Bund-Länder-Finanzausgleich zu Stande gebracht haben, ist allenfalls unnötiger Zeitgewinn - ein Gewinn, der sich als Verlust erweisen kann. Nun ist der Bund in der Vorhand und kann über seine Gesetzgebung den Gang der Dinge bestimmen. Die Bundesländer haben einmal mehr bewiesen, wie schwer sie sich tun, ohne Zwang von außen zum Konsens zu finden. Wem das mehr nutzt, den Geberländern oder den Empfängern, bleibt abzuwarten. Erste Hinweise wird es geben, wenn Bundesfinanzminister Hans Eichel das vom Bundesverfassungsgericht im November 1999 verlangte Maßstäbegesetz vorlegt.

Die Vorgabe aus Karlsruhe, "dass die Maßstäbe der Steuerzuteilung und des Finanzausgleichs bereits gebildet sind, bevor deren spätere Wirkungen konkret bekannt werden", wie es im Urteil heißt - diese Vorgabe scheint die Politik überfordert zu haben. Dabei hätte die Forderung der Richter ein Anstoß sein können, im vorgegebenen Zeitraum bis Ende 2002 eine gründlichere Föderalismusreform samt Finanzausgleich anzugehen. So, wie es jetzt auch wieder in dem windelweichen Beschluss von Wiesbaden - ohne konkrete Vorschläge - verlangt wird.

Die vier Geberländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, die immerhin 50 der 82 Millionen Einwohner Deutschlands und fast zwei Drittel der Wirtschaftskraft repräsentieren, sie müssen erkennen, dass im Rest der Länder mehr oder weniger akzeptiert wird, es sei nichts Anrüchiges, Kostgänger zu sein. Und der Status eines besseren Regierungspräsidiums des Bundes gehe schon in Ordnung. Es genüge, eine Verwaltungseinheit zu sein, die ihr politisches Mitbestimmungsrecht im Bundesrat bisweilen an ein Gegengeschäft mit dem Bund knüpft. Dass Ministerpräsidenten wie Stoiber oder Clement, deren Gestaltungswille überdeutlich ist, daran verzweifeln, ist kein Wunder.

Der Beschluss von Wiesbaden bewegt sich auch am Rande der Missachtung des Verfassungsgerichts. Das hat nun einmal vorgegeben, die Grundsätze des Finanzausgleichs seien unter einem "Schleier des Nichtwissens" festzulegen. Wie also sind die dürren Sätze der Verfassung auszulegen, ohne dabei gleich mit Zahlen bis drei Stellen hinter dem Komma zu hantieren? Welche Kriterien sollen bei der Steuerverteilung gelten, kann das Stadtstaatenprivileg Bestand haben, wie lassen sich Sonderlasten eines Landes ausgleichen und für wie lange? Nun rechnen sie sich an einem Korridor von plus/minus 12 Mark pro Nase entlang. Was so viel bedeutet: Keiner darf viel verlieren, keiner kann viel gewinnen. Es ist eine Lösung der Kleinen und Ängstlichen, die das Wort Reform fürchten wie die Hasen das offene Feld. Man mag nun von Einigkeit der Länder gegenüber dem Bund reden. Die Front steht - wackelig, krumm und schwach. Der Föderalismus in Deutschland gibt kein erhebendes Bild ab.

Jetzt haben erstmal Bundesinstanzen das Sagen: Kanzler Schröder, Finanzminister Eichel und der Bundestag. Am 14. Februar soll der Entwurf des Maßstäbegesetzes vorliegen. Eichel wird noch einmal in seine Antrittsansprache als Bundesratspräsident im November 1998 schauen: "Wenn in den Ministerpräsidentenkonferenzen, den Landesparlamenten, wenn in Wissenschaft, Wirtschaft, Publizistik und Politik eine Reform des Föderalismus gefordert wird, ohne dass sich Chancen für eine Änderung abzeichnen, wird das politische System auf Dauer Schaden nehmen."

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