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Meinung: Brauchen wir eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen?

„Patient Verfügung / Gesetzliche Regelung droht nach jahrelanger Debatte wegen eines Verfahrensstreits zu scheitern“ von Rainer Woratschkavom 27. MaiWir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen.

„Patient Verfügung / Gesetzliche Regelung droht nach jahrelanger Debatte wegen eines Verfahrensstreits zu scheitern“ von Rainer Woratschka

vom 27. Mai

Wir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Patienten, Angehörige und Ärzte brauchen mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende.

Jedem Menschen sollte ein menschenwürdiges Sterben gewährt werden. Und dazu gehört nun einmal auch, dass er sicher sein kann, dass auch im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit sein Wille respektiert und diesem entsprochen wird.

Es ist untragbar, dass man Angst haben muss, dass seine Patientenverfügung nicht anerkannt wird und man eventuell einmal von der gnädigen Entscheidung eines Arztes abhängig ist, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Eine Lebensverlängerung um jeden Preis möchte ich definitiv nicht, und das muss respektiert werden.

Dieter Bartels, Berlin-Rudow

Sehr geehrter Herr Bartels,

in der vergangenen Woche ist die Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung kurzfristig und überraschend von der Tagesordnung im Bundestag gestrichen worden. Damit war zu befürchten, dass die inhaltliche Debatte und Entscheidung darüber an Verfahrenfragen zur Abstimmung scheitern würde. Inzwischen aber herrscht Einigkeit darüber, dass die Gesetzentwürfe in der nächsten Sitzungswoche, voraussichtlich am 18. Juni, erneut auf der Tagesordnung stehen. Ich bin zuversichtlich, dass bis dahin eine Einigung über die Art und Reihenfolge der Abstimmung zwischen den Vertretern der verschiedenen Entwürfe erzielt werden wird. Wenn einer der Gesetzentwürfe die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann, werden wir dann nach jahrelanger Diskussion Patientenverfügungen verbindlich regeln.

Wir benötigen klare Regeln für den Umgang mit Patientenverfügungen. Zwar gehört zum Sterben dazu, dass so wenig gewiss ist. Deswegen sind viele der Meinung, dass sich die individuellen Situationen Schwerstkranker nicht in ein Gesetz pressen lassen. Dafür habe ich Verständnis. Doch über die schmerzliche Erfahrung hinaus, von einem Menschen Abschied nehmen zu müssen, wird es für alle Beteiligten zur zusätzlichen Belastung, wenn Probleme, die rechtliche Folgen haben können, ungeklärt sind. Wenn durch ein Gesetz Unsicherheiten abgebaut werden können, dann sollte sich der Gesetzgeber nicht verschließen.

Zugleich gehöre ich zu denen, die darauf hinweisen, dass es nicht das beschriebene Stück Papier allein ist, das zu Selbstbestimmung und Durchsetzung des Patientenwillens verhilft. Mindestens so wichtig, wie eine Patientenverfügung zu verfassen ist es, mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen und mit ihr über die eigenen Wünsche und Vorstellungen am Ende des Lebens zu sprechen. Sie wird am Ende entscheiden, für und im Sinne des Patienten. Vorher prüft sie, ob die gemeinte Situation auch eingetreten ist und ob sich der aktuelle Wille von dem unterscheidet, was beim Abfassen der Patientenverfügung wichtig und selbstverständlich schien. Denn Einschätzungen und Gewolltes können sich verändern. Damit umzugehen kann nur ein Mensch leisten – wer könnte es besser, als ein enger Vertrauter. Daher stellt der Gesetzentwurf, für den ich eintrete, die Stärkung einer solchen Vertrauensperson in den Mittelpunkt.

Das Thema Tod und Sterben ist wieder in den Blickpunkt öffentlichen Interesses gerückt. Das ist gut, denn allzu oft wird es verdrängt. Wir sind unsicher, mit wem wir über das Lebensende reden sollen, Angehörige sind unsicher am Bett eines Schwerstkranken. Mitunter sind Ärztinnen und Ärzte unsicher, wann der Zeitpunkt gekommen ist, nicht mehr alle medizintechnischen Möglichkeiten der Lebensverlängerung auszuschöpfen.

Unser Umgang mit Sterbenden muss sich grundsätzlich verändern. Wir müssen das Sterben zurück ins Leben holen, statt es abzuschieben hinter verschlossene Türen und Fenster mit dicken Vorhängen. Und wir sollten uns bewusst machen, dass Patientenverfügungen nur einen kleinen Teil dessen umfassen, was am Lebensende wichtig ist. Sie sind fokussiert auf den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit, wenn es darum geht, über lebenserhaltende Maßnahmen zu entscheiden. Ob der Patient aber medizinisch und pflegerisch auf höchstem Niveau versorgt wird, ob er zu Hause oder im Pflegeheim, auf der Palliativstation oder im Hospiz gepflegt wird, so wie es im Einzelfall notwendig ist, ob jemand da ist, der die Hand hält, ob Pflegende und Mediziner die Zeit haben, beizustehen und dafür auch ausgebildet sind, ob für alle am Ende die entsprechenden finanziellen Ressourcen bereitstehen - das steht auf einem anderen Blatt. Hier herrscht Handlungsbedarf, dem wir uns mit gleicher Intensität widmen müssen wie der Regelung von Patientenverfügungen.

Mit freundlichen Grüßen

— Katrin Göring-Eckardt (Grüne),

Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags

und Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

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