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Meinung: Das Grundgesetz achten

Zu Innenminister Schäubles Vorschlägen zur Terrorbekämpfung Nach Art. 20 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volk aus.

Zu Innenminister Schäubles Vorschlägen zur Terrorbekämpfung

Nach Art. 20 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Das Gewaltmonopol des Staates beruht demnach auf der Legitimation durch die Bürger. Basis dieser Legitimation sind die Grundrechte. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass die Staatsgewalt nicht einmal Fürsorgepflichten für die Bevölkerung wahrnehmen darf, wenn sie sich unter Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze dazu selber der Legitimation beraubt. Es ist daher verfassungswidrig, wenn der Rechtsstaat abgeschafft wird, um Leben und Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Zu befürchten ist allerdings, dass die Menschen diesen Zusammenhang nicht verstehen bzw. in dem Maße ignorieren, in dem sie um ihr eigenes Wohlergehen besorgt sind.

Bernhard Wunsch,

Berlin-Charlottenburg

Haarsträubend sind Überlegungen zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen, wohl bemerkt Verdächtige. In unserem Grundgesetz steht: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Hat also jemand einen Terrorakt begangen und dabei einen oder mehrere Menschen getötet und er wird hinterher erwischt, kann das Gericht ihn zu lebenslanger Haft bei besonders schwerer Schuld verurteilen und ihn 25 Jahre oder mehr einsperren. Das ist mehrfach in Zusammenhang mit dem RAF-Terror geschehen.

Hat er den Anschlag noch nicht ausgeführt, sondern wird nur verdächtigt, einen zu planen, kann er nach den Plänen des Bundesinnenministers vorsorglich getötet werden. Das heißt doch, die Todesstrafe durch die Hintertüre wieder einzuführen. Das kann doch wohl nicht wahr sein.

Dr. Karl-Rudolf Kögler,

Berlin-Spandau

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