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Meinung: Der Senat zeigt Beißhemmung

Betrifft: „Beißhemmung“ vom 15. Mai 2003 Mit dem Entwurf des Senats für ein Hundegesetz legt sich unverständlicherweise gerade der, der zubeißen müsste, einen Maulkorb an: der Senat.

Betrifft: „Beißhemmung“ vom 15. Mai 2003

Mit dem Entwurf des Senats für ein Hundegesetz legt sich unverständlicherweise gerade der, der zubeißen müsste, einen Maulkorb an: der Senat. Der Gesetzentwurf sieht lt. „Tagesspiegel“ vor, dass gefährliche Hunde an die Leine müssen (ein Maulkorb ist offenbar nicht einmal für sie vorgesehen). Gefährliche Hunde sind die, die bereits einmal zugebissen haben – im Klartext: Das Gesetz erwartet, dass der Hund seine Gefährlichkeit an einem geeigneten Objekt (Kind, anderer Hund o. Ä.) unter Beweis stellt, um (erst) dann einzugreifen. Denjenigen, die erst gebissen werden müssen, bevor das Gesetz greift, bleibt wohl nur die erhebende Gewissheit, durch ihr Opfer dazu beigetragen zu haben, dass nun die Allgemeinheit (sie leider nicht mehr) vor diesem Tier geschützt wird.

Der Senat zeigt Beißhemmungen vor der Gruppe derjenigen, die mit ihren Vierbeinern rücksichts und bedenkenlos weite Bereiche um den Grunewaldsee für hundelose Mitbürger ungenießbar machen und auch sonst in Parks und auf Bürgersteigen die Marken ihrer Lieblinge hinterlassen, ihrer Umwelt also ohnehin schon genügend auf die Nerven fallen.

D. Burchards, Berlin-Tegel

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