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Meinung: Der Staat darf nicht foltern

„Einsam vor Gericht“ vom 15. November 2004 Alle Eltern, die ich kenne, zollen Wolfgang Daschner Dank.

„Einsam vor Gericht“ vom 15. November 2004

Alle Eltern, die ich kenne, zollen Wolfgang Daschner Dank. Er versuchte, das Leben eines Kindes zu retten. Wie pervers sind denn unsere liberalen Gerichte, die den Tod eines Kindes in Kauf nehmen, weil sie dem Täter nicht drohen dürfen!

Gisela Jördens, BerlinZehlendorf

Hörst du den Hubschrauber?“ vom 26. November 2004

Ein Gesetz als Voraussetzung für staatliches Handeln ist immer eine allgemeine Regelung, deshalb kann es kein Gesetz geben für nur einen Fall. Wer die Folter als rechtliches Mittel einführen will, sollte sich darüber klar sein. Die Folter gibt es nicht nur ein bisschen. Natürlich weiß auch ich nicht, wie ich reagieren würde, ginge es um das Schicksal der eigenen Verwandten. Hier geht es jedoch darum, die Rolle des Staates festzulegen: Das Staat muss weitsichtige Distanz bewahren, die dem Betroffenen nicht möglich ist. Ein Staat, in dem alles möglich ist, ist kein Rechtsstaat.

Nicolas Evertsbusch, Köln

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