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Meinung: Eine ganze Generation wird weiter gebeutelt

„CDU will erwachsene Kinder für arbeitslose Eltern zahlen lassen“ vom 5. August 2006 Der Rückgriff auf die Solidarität der Familie ist richtig.

„CDU will erwachsene Kinder für arbeitslose Eltern zahlen lassen“ vom 5. August 2006

Der Rückgriff auf die Solidarität der Familie ist richtig. Aber kontraproduktiv wäre, wenn der Arbeitslose mit Kindern weniger bekommt als der ohne Kinder. Das wäre ein Strafzoll für diejenigen, die mit besonderem Einsatz sich um die nachhaltige Stabilität der Gesellschaft kümmern. Wer keine Kinder hat, muss zu Lasten seines Konsums zusätzlich finanziell vorsorgen, für Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter. Wer Kinder hat, soll und darf sich darauf verlassen, dass er neben dem Staat noch eine stabile Stütze hat.

Jens Krause, Berlin-Dahlem

Was ist denn nun schon so viel Aufregendes dabei an dem Vorschlag von Herrn Pofalla, dass gut verdienende Kinder ihre arbeitslosen Eltern solidarisch unterstützen sollten und nicht immer nur Vater Staat dafür haftbar gemacht wird. Ich finde den Vorschlag sogar gut. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass die Solidarität in einer Familie wechselseitig wirkt und nicht nur einseitig.

Franz Jahn, Berlin-Adlershof

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hätte „gerne die alten Regeln des Sozialhilferechts wieder …(wegen) eine(r) Einstandspflicht der Familie“ , damit „der über 30-jährige Sohn für seinen (arbeitslosen) über 50-jährigen Vater eintreten (muss), wenn er die finanziellen Voraussetzungen hat.“

Unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Sohnes bestünde dessen unterhaltsrechtliche „Einstandspflicht“ aber nur, wenn der Vater bedürftig wäre. Nicht bedürftig ist auch derjenige, der es unterlässt, sich in zumutbarer Weise um Einkünfte zu bemühen. Dabei haben Eltern gegenüber ihren Kindern, wie die Juristen das nennen, eine „gesteigerte Erwerbsobliegenheit“, etwa in der Form, wie eine entsprechende Verpflichtung für Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern besteht. Das heißt, der arbeitslose 50-jährige Vater müsste sich unterhaltsrechtlich um jedwede Arbeit bemühen, und sei sie noch so berufsfremd. Den Nachweis erfolgloser Bemühungen in diesem Bereich könnte der Vater in aller Regel nur führen, wenn er aus Krankheitsgründen keine Beschäftigung finden kann. Dann hätte er aber auch Anspruch auf Krankengeld oder auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, so dass er aus diesem Grund weder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts wäre, noch Anspruch auf Hartz IV hätte.

Nach den verfehlten Überlegungen Pofallas sollen die Lasten gesamtgesellschaftlicher Verwerfungen wie Arbeitslosigkeit der so schon gebeutelten Sandwichgeneration der über 30- bis 60-Jährigen zusätzlich aufgebürdet werden. Sie muss schon jetzt in ungleich stärkerem Maße als früher wegen der gestiegenen Lebenserwartung, zugleich aber auch gestiegenen Unterhaltskosten für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen. Verlagert man diese Lasten weiter nach vorn, könnte das vor allem in den besonders problematischen Fällen der von Pofalla angesprochenen Langzeitarbeitslosigkeit zu einer Dauerzahlungsverpflichtung von Kindern von ihrem 30. Lebensjahr an für ihre Eltern bis zu deren Tod führen.

Dr. Peter Weber,

Berlin-Zehlendorf

Wie wär’s, würde man die an den Kosten der Arbeitslosigkeit beteiligen, die noch daran verdienen, dass sie Arbeitslose schaffen, statt die, die darunter zu leiden haben!

Olaf Stephan, Berlin-Altglienicke

Es ist schon sehr erstaunlich, was Politiker so ungestraft von sich geben dürfen. Ohne hier näher auf die den Aussagen entgegenstehenden Fakten einzugehen schlage ich vor, ein gesetzliches Punktesystem zu entwickeln, das es ermöglicht Politikern, die einen derartigen Unsinn von sich geben die Bezüge zu kürzen. Ich schätze wir könnten mit dem Ertrag riesige Haushaltslöcher stopfen.

Klaus Kiesler, Berlin-Frohnau

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