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Meinung: Ethik oder Religion – ist das ein Entweder-oder?

Zum Streit um das Pflichtfach Ethik an Berliner Schulen In einer Metropole wie Berlin, in der in absehbarer Zeit nur noch ein Drittel der Bevölkerung den beiden großen christlichen Konfessionen angehören wird, aber schon jetzt ungefähr die Hälfte der Bewohner sich keiner institutionalisierten Religionsgemeinschaft zuordnet, ist ein für alle Schüler gemeinsames Fach Ethik dringend erforderlich. Wie sollen sonst den Jugendlichen die für alle Einwohner von Berlin geltenden normativen und moralischen Standards, die sich aus der Landesverfassung und dem Grundgesetz herleiten, vermittelt werden?

Zum Streit um das Pflichtfach Ethik

an Berliner Schulen

In einer Metropole wie Berlin, in der in absehbarer Zeit nur noch ein Drittel der Bevölkerung den beiden großen christlichen Konfessionen angehören wird, aber schon jetzt ungefähr die Hälfte der Bewohner sich keiner institutionalisierten Religionsgemeinschaft zuordnet, ist ein für alle Schüler gemeinsames Fach Ethik dringend erforderlich. Wie sollen sonst den Jugendlichen die für alle Einwohner von Berlin geltenden normativen und moralischen Standards, die sich aus der Landesverfassung und dem Grundgesetz herleiten, vermittelt werden? Etwa von der katholischen und evangelischen Kirche, die bis heute nicht in der Lage sind, zu einer christlichen Ökumene zusammenzufinden?

Unterstellt wird, dass nur der christliche Religionsunterricht wirklich moralische Orientierungen vermitteln kann; aus Gründen der politischen Korrektheit wird der jüdische Religionsunterricht dabei zumeist mit ins Boot genommen, während ein muslimischer Unterricht meist unerwähnt bleibt, weil die Entwicklung eines muslimischen Curriculums als schwierig angesehen wird und geeignete Lehrkräfte fehlen. Die „ohnedies immer mehr belastete Schule“ ist Ergebnis des eklatanten Versagens christ- und sozialdemokratischer Schulpolitik. In diesem Zusammenhang einen für alle verpflichtenden Ethikunterricht gegen fakultativen Religionsunterricht auszuspielen, ist eine Verschleierungsstrategie angesichts der bestehenden Situation. Ein Pflichtreligionsunterricht, der den für alle verbindlichen Ethikunterricht für Schüler aus christlichen Familien ersetzen würde, hätte eine Aufspaltung der Schullandschaft zur Folge. In Zehlendorf und Steglitz z. B. würde christlich erzogen, in der Mehrzahl der Ostbezirke und den Bezirksteilen mit muslimischer Schülermehrheit in West-Berlin gäbe es den „Religionsersatz“. Die vom Autor beschworenen Gründungen christlicher Privatschulen sind ein Mittel des Bürgertums, die Bildungsprivilegien seiner Kinder zu verteidigen, ähnlich wie der Latein- und Altgriechisch-Unterricht, der Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund und aus Familien bildungsferner Schichten auf elegante, weil eher unauffälige Weise ausgrenzt.

Religion als Pflichtfach stellt somit keinen Minderheitenschutz dar, nein, er verstößt gegen die Notwendigkeit, allen Schülern gemeinsame ethische Grundsätze zu vermitteln.

Dr. Michael Bochow, Berlin-Schöneberg

Sehr geehrter Herr Dr. Bochow,

wer wird ernsthaft bestreiten, daß die Vermittlung von Werten, von grundlegenden moralischen Überzeugungen und Übereinstimmungen eine wichtige Aufgabe der Schule (und übrigens aller Fächer in ihr) ist. Darin stimme ich ganz mit Ihnen überein. Friedliches Zusammenleben ist nicht möglich, ohne auch ethische Gemeinsamkeiten. Markt- und Staatsmacht, Arbeit und Geld und Recht schaffen das nicht. Die pluralistische Gesellschaft, der freiheitliche, säkulare Staat – sie leben von Voraussetzungen, die der Staat nicht selbst garantieren kann, sie sind auf die lebendigen Kräfte der Kultur und der Religion angewiesen. So hat es der Sozialdemokrat und ehemalige Verfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde einmal beschrieben. Das gilt auch für das so säkulare Berlin.

Daraus leitet sich allerdings kein Alleinvertretungsanspruch in Sachen Wertevermittlung für eine Konfession oder Religion oder Weltanschauung ab, gewiß nicht, aber eben auch nicht ein Alleinvertretungsanspruch des Staates (also des Landes Berlin), der als Weltanschauungslehrer auftritt! Die Prinzipien der (positiven und negativen) Religionsfreiheit und der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates haben in Deutschland Verfassungsrang. Der Staat sollte also fair gegenüber den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften agieren, ja er sollte ein Interesse an der Vitalität der kulturellen und religiösen Kräfte haben, die unsere Gesellschaft und ihren Zusammenhalt tragen und garantieren. Das schließt Fairness gegenüber deren Bildungsangeboten ein. Der konfessionelle Religionsunterricht ist deshalb weder eine Geste der Großzügigkeit des Staates noch ein Privileg der Kirchen. Vielmehr soll er Schülerinnen und Schüler zur Wahrnehmung eines wichtigen Grundrechts befähigen, nämlich des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Genau dadurch ist er ein elementarer Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule.

Es geht also nicht um ein Entweder-oder zwischen Ethik- und Religionsunterricht, sondern um ein gleichberechtigtes Miteinander beider Fächer, also um einen Wahlpflichtbereich Ethik/Religion, bei dem die Familien bzw. die Schüler ab 14. Lebensjahr im Sinne der Religionsfreiheit die Chance der Wahl haben. Und bei dem die beiden Fächer vernünftigerweise zusammenarbeiten, um Authentizität des Angebots einerseits und möglichst viel Gemeinsamkeit bei den Schülern andererseits zu ermöglichen. Das aber ist etwas anderes als die gegenwärtige Praxis, den fakultativen Religionsunterricht an den Rand und tendenziell aus der Schule zu drängen. Das von Ihnen kritisierte Interesse an kirchlichen Schulen übrigens, ist auch eine Reaktion auf diese Praxis und signalisiert ein wachsendes Bedürfnis – sogar in Berlin – an religiöser Begründung des eigenen Lebens.

Vom berühmten Toqueville stammt die prägnante Formel: „Despotismus kommt ohne Religion aus, Freiheit nicht.“

Mit freundlichen Grüßen

— Wolfgang Thierse (SPD), MdB und

Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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