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Meinung: Gehälter und Lebenshaltungskosten

„Streik in Europa / Brüssels leere Flure“ von Albrecht Meier vom 18. DezemberIhre knappe Darstellung der Situation in Brüssel verdient Respekt, denn im Unterschied zu einigen Ihrer Kollegen verzichten Sie auf nutzlose Polemik.

„Streik in Europa / Brüssels leere Flure“ von Albrecht Meier vom 18. Dezember

Ihre knappe Darstellung der Situation in Brüssel verdient Respekt, denn im Unterschied zu einigen Ihrer Kollegen verzichten Sie auf nutzlose Polemik.

Als Ergänzung möchte ich als Personalvertreter zu Ihrer Darstellung hinzufügen, dass bei der letzten Grundreform des Dienstrechtes der EU-Institutionen (2004), an der insbesondere Kommissar Neil Kinnock und mein Verband beteiligt waren, einige für das Personal sehr unwillkommene Änderungen eingeführt wurden.

Die Anrechnung von Berufserfahrung wurde erschwert, sodass zahlreiche Rekrutierungen berufserfahrener Kollegen nun auf niedrigerem Niveau stattfinden. Sehr viel häufiger werden nun Bedienstete als Vertragsbedienstete rekrutiert, also nicht mehr als Beamte, mit viel bescheideneren Bedingungen. Im einfachen und mittleren Dienst werden überhaupt keine Beamten mehr ernannt. Beförderungen hängen seit 2004 sehr viel stärker von der Leistung ab, die Anzahl der Leistungsprüfungen ist mehr als verdoppelt worden.

Die USF hat diese Änderungen gebilligt, auch im Sinne des Erhaltes der Glaubwürdigkeit der EU-Personalvertreter. Das Gehaltsanpassungsverfahren ist teil des „Paketes“, das 2004 mit Kommissar Kinnock vereinbart und anschließend von Rat und Parlament in Kraft gesetzt wurde. Ein unvermeidbarer „Schönheitsfehler“ der Anpassungsverfahren ist, dass das Gehaltsniveau der nationalen Beamten zwar im voraus bekannt ist, aber nicht die Entwicklung der Lebenshaltungskosten im jeweiligen Referenzland. Die Kaufkraftentwicklung der nationalen Beamten kann also erst mit ein bis zwei Jahren Verzögerung ermittelt werden, so dass die Anpassungen manchmal (wie 2009) gegeneinander fluktuieren können, natürlich in beide Richtungen.

Dieses Verfahren sichert – wie seine Vorgänger – dass der Kaufkraftzuwachs der EU-Bediensteten langfristig keinesfalls den gemittelten Kaufkraftzuwachs der Beamten der grössten Zentralverwaltungen der nationalen Staaten übersteigen kann. Das Gehaltsniveau der EU-Bediensteten bleibt insgesamt zwischen dem Niveau der EU-Diplomaten und den nationalen Verwaltungen angesiedelt.

Peter Kempen, Generalsekretär der

Union Syndicale Fédérale (USF),

Berlin-Tempelhof

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