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Meinung: Handeln die Arbeitsämter willkürlich?

„RotGrün muss zittern“ vom 27. Februar 2005 Wer als ALG-II-Empfänger z.

„RotGrün muss zittern“ vom 27. Februar 2005

Wer als ALG-II-Empfänger z.B. eine willkürliche Befristung der Leistungen bis 31. März 2005 oder später erhalten hat, muss sich den Verlängerungsantrag selbst bei der Agentur für Arbeit besorgen.

Wer sich, wie bisher als Arbeitslosenhilfeempfänger, auf eine automatische Zusendung der Unterlagen verlässt, ist verlassen. In der Agentur für Arbeit gibt es dazu völlig gegensätzliche Aussagen. MitarbeiterInnen der Hotline 01801-012012 sind verzweifelt, ihnen sind die falschen Hinweise, aber auch die unterlassenen Informationen bekannt. Wörtlich: „Uns hängt es zum Halse raus ..., wir verstehen die Sorge und Verärgerung der Betroffenen.“ Weder im ALG-II-Bescheid noch später sind irgendwelche Informationen zum existenziellen Verlängerungsverfahren von der Agentur für Arbeit öffentlich gemacht worden, geschweige denn die Betroffenen informiert worden. Die Agentur für Arbeit ist damit noch unglaubwürdiger geworden. Desinformation scheint zum System geworden zu sein.

Die neue Hartz IV/ALG-II-Software soll ca. 80 Millionen Euro gekostet haben, aber sie nützt den Betroffenen überhaupt nicht, nur den „Beratern“ und Anbietern. Mehr als 50 Prozent der bisher bearbeiteten Widersprüche wurden als berechtigt anerkannt. Bei ca. 140000 Widersprüchen insgesamt sind das hochgerechnet ca. 70000 Fälle von nachgewiesener Amtswillkür zulasten der BürgerInnen. Ein ungeheuerlicher Skandal! Die tatsächliche Zahl von falschen Bescheiden wird noch höher sein, weil leider viele Betroffene keinen Widerspruch eingelegt haben. Wie kommen diese Menschen zu ihrem Recht ?

Detlef Unger, Berlin-Wedding

Sehr geehrter Herr Unger,

zum 1. Januar 2005 sind die wesentlichen Teile des neuen Sozialgesetzbuchs II (SGB II) in Kraft getreten. Es beendete das Nebeneinander von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe und führte als Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfeempfänger das neue Arbeitslosengeld II ein. Oberstes Ziel des SGB II ist es, durch bessere Beratung und Betreuung die Integrationschancen Langzeitarbeitsloser am Arbeitsmarkt zu verbessern. Persönliche Ansprechpartner und Fallmanager sollen sich deshalb intensiv um jeden Einzelnen kümmern und umfassende Hilfestellungen anbieten, um die Probleme, die zur Hilfebedürftigkeit geführt haben, zu lösen. Dafür wurde für jüngere Langzeitarbeitslose der Betreuungsschlüssel verbessert. Für 75 Arbeitslose unter 25 Jahren steht jetzt ein Betreuer zur Verfügung. Für die Langzeitarbeitslosen, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, verbessert sich das Betreuungsverhältnis im Frühjahr 2005.

In einem ersten Schritt zur Umsetzung des SGB II gründeten sich in den zwölf Berliner Bezirken die Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Sozialämtern, die so genannten JobCenter. Sie verantworten gemeinsam die Grundsicherung Langzeitarbeitsloser. Dabei ist der kommunale Träger u.a. zuständig für die Leistungen für Unterkunft und Heizung, für Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung und mehrtägige Klassenfahrten. Die Arbeitsagenturen in den Arbeitsgemeinschaften sind zuständig für alle arbeitsmarktbezogenen Leistungen, z.B. Arbeitsvermittlung, Beratung, Förderung von Maßnahmen zur Integration in Arbeit sowie für die Zahlung von Arbeitslosengeld II (ALG II) und die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Die zwölf Arbeitsgemeinschaften in Berlin betreuen etwa 330000 erwerbsfähige Hilfebedürftige. Zum Jahresanfang 2005 galt unser erstes Augenmerk der Auszahlung der Leistung ALG II für alle Anspruchsberechtigten. Dies konnte – trotz einiger Probleme in der Software, die allerdings schnell behoben wurden – weitestgehend unproblematisch sichergestellt werden. Etwa vier Wochen vor Ablauf der Zahlung von ALG II wird jedem Leistungsbezieher ein Beendigungsschreiben übersandt. Per Post erhält er auch einen Antrag für die Fortzahlung seiner Leistung. Wenn, wie in Ihrem Fall, der Zahlungszeitraum zum 31.03.05 endet, erhalten Sie also in Kürze alle erforderlichen Unterlagen für einen Fortzahlungsantrag. Etwa 21500 Berlinerinnen und Berliner haben gegen ihren ALG-II-Bescheid Widerspruch eingelegt. Zunächst wurden diejenigen Widersprüche bearbeitet, die offensichtlich berechtigt waren. Deshalb kam es zu der Stattgabequote von fast 50 Prozent. Selbstverständlich steht es jedem frei, Rechtsmittel zu nutzen. Ich rate aber dennoch, alle Fragen zum ALG-II-Bescheid zuerst mit den zuständigen Mitarbeitern in den Arbeitsgemeinschaften persönlich zu klären. Die Berechnung der Leistung wird dabei erläutert und erklärt. Sind offensichtliche Fehler gemacht worden, werden diese auch ohne Widerspruch unbürokratisch und umgehend korrigiert. Damit könnte sich ein zeitaufwändiges formales Widerspruchsverfahren sogar erübrigen.

— Margit Haupt-Koopmann, Geschäftsführerin Operativ, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit.

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