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Meinung: Hartz-Gesetze treffen nicht die Ärmsten

„Bis aufs letzte Hemd“ vom 4. Juli und „Warum werden Arbeitslose bestraft, die lange einen Job hatten?

„Bis aufs letzte Hemd“ vom 4. Juli und „Warum werden Arbeitslose bestraft, die lange einen Job hatten?“ vom 11. Juli 2004

Aus langjähriger Sozialstadtrats und Sozialsenatorinnentätigkeit weiß ich, wie schwer es ist, Journalisten, die auf knappe Beispiele angewiesen sind, die Mechanismen der Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu erklären. Der Artikel „Bis auf letzte Hemd“ ist allerdings so von Empörung getragen, dass die Fakten sogar aufgeschrieben, aber nicht verstanden werden. Der derzeitigen durchschnittlichen Arbeitslosenhilfezahlung von 526 Euro monatlich wird entgegengestellt, dass künftig nur noch 345 Euro zuzüglich Wohn- und Heizkosten gezahlt werden. Wer hat denn Wohn- und Heizkosten von weniger als 181 Euro?

Auch bei Familie Ochsenkühn machen weder Sie noch der CDU/CSU-Geschäftsführer die Familie darauf aufmerksam, dass sie keineswegs 45 Prozent Kürzung haben werden, weil sie in ihrer Rechnung die Wohnkosten vergessen haben, die sie dann schon viel näher an ihr bisheriges Einkommen bringen. Ein vernünftiges Sozialamt wird bei bis zehn Quadratmetern Größenunterschied und moderater Miete auch keinen Wohnungswechsel verlangen – erstens wäre es nach dreißig Jahren Mietzeit eine besondere Härte, zweiten müssten auch bei ALG II die Umzugskosten etc. übernommen werden.

Ich behaupte nicht, dass die Hartz-Gesetze keine Härten mit sich bringen, sie werden aber nicht die jetzt so oft genannten „Ärmsten“ betreffen.

Echte Einkommensverminderungen entstehen für diejenigen, die zum Beispiel mehr als 4000 Euro verdient haben und während des ersten Jahres der Arbeitslosigkeit keine neue Anstellung gefunden haben. Sie werden weniger als 53 Prozent ihres Einkommens bekommen, dafür allerdings hoffentlich wesentlich intensivere Leistungen der Arbeitsagenturen.

Es scheint auch niemand mehr zu wissen, dass auch bisher schon beim Übergang von der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld zur Arbeitslosenhilfe eine „Bedürftigkeitsprüfung“ stattfand.

Ingrid Stahmer, Berlin-Charlottenburg

Nachdem die Menschen in unserem Land langsam erkennen, welche umfassenden Opfer sie für die Versäumnisse der letzten Jahre erbringen müssen, ist es doch nur recht und billig, wenn unsere Volksvertreter sich im gleichen sozialen Netz ausruhen dürften.

Ich würde folgende Annäherungen an das Volk vorschlagen:

1. Alle Mitglieder des Bundestages unterliegen für Ihre Amtszeit einer „gesetzlichen Krankenversicherung“.

2. Die Versorgungsbezüge nach der Amtszeit entsprechen ab dem 65. Lebensjahr der 1,5-fachen Durchschnittsrente zu dem Zeitpunkt.

3. Jährlich werden zehn MdB ausgelost, die zeigen wie eine Familie mit Harz IV und gesperrten Konten problemlos am sozialen Leben teilnehmen kann. Vielleicht sollten aber nun die Politiker Verzicht üben, statt ihn zu delegieren.

Uwe Mittelstaedt, Berlin-Tempelhof

Ich selbst zähle als 50-jährige Diplom-Ingenieurin der Landschaftsplanung zum Kreis der Langzeitarbeitslosen und konnte trotz meiner Bemühungen kein eigenständiges Einkommen erzielen. Bisher habe ich ungefähr 800 Euro Arbeitslosenhilfe erhalten und konnte durch Ausschöpfung des fixen Freibetrages von cirka 160 Euro einigermaßen die notwendigen Ausgaben sichern. Und jetzt sehe ich, dass die Möglichkeit, durch eigene Initiative tätig zu sein und meine Situation verbessern zu können, praktisch unmöglich gemacht worden ist – und das bedeutet demütigende Abhängigkeit bei einem voraussichtlichen Leistungsbetrag von insgesamt wohl knapp 600 Euro. Die Freibeträge liegen so gering, dass ich zum Beispiel für einen Bruttoverdienst von 400 Euro nur 15 Prozent des Nettobetrages, also weniger als 60 Euro einbehalten dürfte – alles andere wird zukünftig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. In der bisherigen Praxis waren es für mich die kleinen Beträge, die überhaupt in Nebentätigkeit zu erzielen waren und dazu beitrugen, die lebensnotwendigen Ausgaben zu finanzieren. Mit den Bestimmungen von Hartz IV fallen diese Möglichkeiten weg. Wie könnte ich sonst selbst meine Situation verbessern?

Ich bewohne seit 13 Jahren eine bislang noch bezahlbare, 56 qm große, recht günstige Wohnung für die ich 325 Euro einschließlich Nebenkosten zahle – wie ich nun erfahren habe, stehen mir nach den Bestimmungen jedoch nur 45 qm Wohnraum zu. Bisher hatte ich mir die Option offen gehalten, notfalls einen Untermieter aufzunehmen. Diese Einnahme würde jedoch von den Leistungsbezügen abgezogen. Also, auch hier eine Sackgasse.

Brigitte Bultmann, Berlin-Kreuzberg

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