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Meinung: Kein Recht auf den Tod

„Des Menschen Wille“ vom 1. MärzDer Artikel trifft ins Schwarze: Von den drei Entwürfen ist der von Stünker akzeptabel; Herrn Bosbachs zielt darauf, alte Menschen zu entmündigen und die Patientenverfügung zu einer Farce zu machen.

„Des Menschen Wille“ vom 1. März

Der Artikel trifft ins Schwarze: Von den drei Entwürfen ist der von Stünker akzeptabel; Herrn Bosbachs zielt darauf, alte Menschen zu entmündigen und die Patientenverfügung zu einer Farce zu machen. Der so unsachlich geschmähte Dr. Kusch hat den Finger an die Wunde gelegt: Es geht um das in der Verfassung garantierte Recht auf Selbstbestimmung. Der Kampf für humanere Zustände in unseren Krankenanstalten muss darauf abzielen, Ärzten Sterbehilfe zuzubilligen. Solange Ärzte beim Leiden nur zusehen, es aber nicht abkürzen dürfen, sind sie Foltergehilfen. Wobei auch finanzielle Interessen bestehen, von den im Bett an Sonden liegenden menschlichen Wracks möglichst lange zu profitieren. Prof. Dr. Wolfgang Zeidler, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte schon 1986: „Das Verbot der Tötung auf Verlangen ist eine Insel der Inhumanität als Folge kirchlichen Einflusses auf unsere Rechtsordnung.“ In einem säkularen Staat sollten den Kirchen nicht über Gebühr Vorrechte eingeräumt werden.

Luzie Hillel, Berlin-Charlottenburg

Herrn de Ridder ist für sein einleuchtendes und logisches Plädoyer für ein menschliches Patientenverfügungsgesetz zu danken. Gegenwärtig handeln wir Ärzte letztlich im rechtlosen Raum, ganz zu schweigen von den bemitleidenswerten Patienten. Eine schreckliche Vorstellung, dass wie von de Ridder geschildert ausweglos Kranke vor allem in mittelalterlich katholischen Landesteilen in die Falle des Nicht-Sterben-Dürfens geraten können, z. B. in Niederbayern oder Bergisch-Gladbach. Das von Herrn Bosbach als Regel vorgeschaltete Vormundschaftsgericht wäre dort von klerikal-katholischen Personen besetzt.

Prof. Dr. Klaus Wenzel,

Berlin-Schlachtensee

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