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Meinung: Klarer Rechtsbruch

Betrifft: „Austritt sofort: Senat spart sich die Tariferhöhung“ vom 8. Januar 2003 Der Senat ist rechtswidrig entgegen der Satzung aus den öffentlichen Arbeitgeberverbänden ausgetreten.

Betrifft: „Austritt sofort: Senat spart sich die Tariferhöhung“ vom 8. Januar 2003

Der Senat ist rechtswidrig entgegen der Satzung aus den öffentlichen Arbeitgeberverbänden ausgetreten. Ein klarer Rechtsbruch, auch wenn kein berechtigtes Mitglied der Verbände dagegen klagt.

Der Senat selbst beruft sich aber wiederum auf das Recht, wenn er den betroffenen Bediensteten im Falle eines Streiks mit disziplinaren Maßnahmen droht. Gilt das Recht also nur dann, wenn es „denen da oben“ in den Kram passt oder gesteht man auch anderen ein Sonderrecht zu, wenn man selber durch Rechtsverstoß die außergewöhnliche Situation verursacht hat?

Dient das Recht etwa nicht dazu, um durch Verlässlichkeit und Berechenbarkeit ein gedeihliches Miteinander aller zu ermöglichen und Willkür zu verhindern?

Winfried Berndt, BerlinWannsee

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