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Meinung: Kritik am Ethikrat ist völlig verfehlt

„Klonverbot lockern? Experten streiten“ vom 20.

„Klonverbot lockern? Experten streiten“ vom 20. August und „Ethikrat setzt seinen Ruf aufs Spiel“ vom 21. August 2004

Dass der Nationale Ethikrat einer Reihe von Bundestagsabgeordneten ein Dorn im Auge ist, ist bekannt. Bedenklich ist, dass die Kritik am Ethikrat in der Auseinandersetzung um das Klonen zu entgleisen beginnt. Der Ethikrat ist von der gewählten Regierung eingesetzt und besitzt nicht mehr, aber auch nicht weniger demokratische Legitimität als andere von ihr berufene Beratungsgremien. Dass die politische Entscheidung der Regierung und letztlich dem Parlament vorbehalten bleibt, steht außer Frage.

Ebenso außer Frage steht auch, dass Regierung und Parlament sich dem Druck der öffentlichen Meinung aussetzen müssen. Jeden Tag fordern Parteien, Verbände, professionelle Vereinigungen, Bürgerinitiativen, Experten und Kommentatoren, dass irgendetwas neu oder anders geregelt werden soll. Daran ist nichts falsch. Dann kann es aber auch nicht falsch sein, wenn aus dem Ethikrat die Empfehlung käme, das Parlament solle seine Klonpolitik überdenken.

Aber der Vorwurf der Abgeordneten Christa Nickels, mit einer solchen Empfehlung würde der Ethikrat unterstellen, er könne die Abgeordneten „wie eine Herde Hornochsen“ vor sich hertreiben, ist absurd und eine gehässige Polemik. Unerträglich ist, dass Frau Nickels ihrer Kritik an Äußerungen aus dem Ethikrat die Bemerkung hinterherschickt, für einige sei offenbar der wirtschaftliche Aspekt der allein selig machende. Abgesehen davon, dass der Sache nach beim Klonen für Forschungszwecke irgendeine wirtschaftliche Verwertung nun wirklich nicht nahe liegt, ist die in dieser Bemerkung gemachte Unterstellung so vage, dass sie nicht angreifbar ist, aber doch so deutlich, dass sie den Adressaten diffamiert.

Im Ton anständiger, aber in der Sache ebenso verfehlt ist die Kritik des Abgeordneten Hubert Hüppe, der den Ethikrat auffordert, in Zukunft davon Abstand zu nehmen, „sich dem Bundestag als ungefragte Mahner anzudienen“. Soll das bedeuten, dass eine gesellschaftliche Gruppe, eine Bürgervereinigung oder eine Expertenkommission, die an Beschlüssen des Bundestags etwas auszusetzen hat oder Änderungen verlangt, vorher anfragen sollte, ob es genehm ist? Wolfgang van den Daele, Mitglied des Nationalen Ethikrates

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