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Meinung: Mehr Heuchelei geht nicht

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur PendlerpauschaleNur zur Erinnerung: Die Entfernungspauschale wurde im Jahr 2001 von Rot-Grün wegen der seinerzeit bereits stark gestiegenen Belastung der Berufspendler eingeführt. Kurze Zeit später mutierte die Pauschale in der politischen Diskussion zum „Steuerschlupfloch“ und wurde als „Subvention“ verteufelt.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale

Nur zur Erinnerung: Die Entfernungspauschale wurde im Jahr 2001 von Rot-Grün wegen der seinerzeit bereits stark gestiegenen Belastung der Berufspendler eingeführt. Kurze Zeit später mutierte die Pauschale in der politischen Diskussion zum „Steuerschlupfloch“ und wurde als „Subvention“ verteufelt. Nunmehr feiert die Regierung die gerichtliche Aufhebung ihrer eigenen rechtswidrigen Gesetze als „Konjunkturspritze“. Mehr Heuchelei geht nicht.

Michael von Arps-Aubert,

Berlin-Lankwitz

So erfreulich das Urteil zur Pendlerpauschale ist, so bedenklich ist gleichzeitig, mit welcher Häufigkeit das oberste Gericht die von der Bundesregierung und vom Bundestag verabschiedeten Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen muss, sobald entsprechend eine Klage eingeht.

Sind denn unsere Politiker mittlerweile blind? Sitzen keine kompetenten Juristen in der Regierung und im Parlament? Als handwerkliche Fehler kann man das ja nicht mehr bezeichnen.

Erio Alexander Tsuchiya,

Berlin-Dahlem

Dieses Urteil zeigt wieder einmal deutlich, wie sehr die Bundesregierung immer wieder versucht, die Bürger über den Tisch zu ziehen. Und dabei ist es offensichtlich völlig egal, welche Parteien gerade regieren.

Wir sind für die Damen und Herren Politiker offensichtlich nichts anderes als eine Herde Vieh, die man melken kann. Wichtig ist denen doch nur das eigene Wohl, ihr finanzielles Auskommen muss gesichert sein – wie wir Bürger zurechtkommen interessiert diese Kaste nicht.

Renate Kappe, Berlin-Friedrichshain

„Die Fratze des Justizstaates / Karlsruhe hat bei der Pendlerpauschale seine Kompetenz überschritten“ von Sibylle Tönnies vom 11. Dezember 2008

Man fragt sich unwillkürlich, welche Vorstellungen Frau Tönnies von einem demokratischen Rechtsstaat und seinen Organen hat.

Es spielt schließlich keine Rolle, ob eine Mehrheit von Abgeordneten eine gesetzliche Regelung für verfassungsgemäß hält. Aus guten – historischen – Gründen hat jeder Bürger die Möglichkeit, ein Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, sofern er sich in seinen Rechten verletzt sieht, das heißt, betroffen ist (Rechtskreistheorie).

Im Gegensatz zur Auffassung von Frau Tönnies ist eine Prüfung durch das Verfassungsgericht wesentlicher Bestandteil rechtsstaatlicher Verfassungen und „die Justiz“ als Ganzes erhebt sich nicht über die gesetzgebende Gewalt, sondern lediglich das Bundesverfassungsgericht als zuständiges Organ der Rechtspflege. Was für ein Unsinn, dass die Legislative zugunsten der Justiz entmachtet würde: ohne eine Legislative könnte es die Justiz nicht geben.

Klaus J. Belschner, Berlin-Wannsee

Dieser Artikel darf nicht unwidersprochen stehen bleiben. Frau Tönnies scheint keine Vorstellungen davon zu haben, welch irrationale Entwicklungen politische und parlamentarische Entscheidungsprozesse gelegentlich zu nehmen pflegen.

Die Reaktion der Öffentlichkeit auf die rechtlichen Veränderungen der großen Koalition bei der sogenannten Pendlerpauschale zeigen, dass es hier gerade nicht darum geht, dass ein Einzelner mit Hilfe des Gerichts parlamentarische Mehrheiten aushebelt. Hier ging es darum, dass die Bundesregierung mit einer rechtlich unhaltbaren Begründung ein grundlegendes Prinzip des Steuerrechts auf kaltem Wege beseitigen wollte.

Es ist unstreitig, dass alle Ausgaben des Steuerpflichtigen, die diesem zur Erzielung seiner Einkünfte zwingend entstehen, bei der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens steuermindernd abgezogen werden müssen. Dem Argument, der Wohnsitz sei „Privatvergnügen“ wird dadurch Rechnung getragen, dass ja nur die einfache Entfernung berücksichtigt wird, der „Weg zur Arbeit“ also steuerlich anerkannt wird, der Weg „ nach Hause“ jedoch unberücksichtigt bleibt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass Entscheidungen höchster Bundesgerichte von den streitenden Parteien und ihrer jeweiligen Gefolgschaft den unterschiedlichen Positionen entsprechend gewürdigt oder beanstandet werden. Davon unberührt hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder bewiesen, das es sowohl bei der Ablehnung als auch bei der Annahme von Verfassungsbeschwerden Maß hat walten lassen. In vielen Entscheidungen hat das Gericht maßgeblich zur Klärung der Stellung der Bürger gegenüber dem Gesetzgeber beigetragen und immer wieder die Rechte der Menschen gegenüber staatlicher Gewalt gestärkt.

Frau Tönnies hat nicht ein einziges ernst zu nehmendes Argument vorgetragen, mit dem das Gericht sich auseinandersetzen sollte. Dennoch bitte ich den Tagesspiegel: Schützen Sie das Bundesverfassungsgericht vor derart unsachlichen Angriffen.

Heinz-Gerd Reese, Berlin-Frohnau

Das war gut gesprochen, Frau Tönnies, Sie haben mein laienhaftes Unbehagen bei etlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf den staatsrechtlichen Punkt gebracht. Das Bundesverfassungsgerichts ist nicht dazu da „Gleichheit im Unrecht“ (oder sollte man sagen „Gleichheit in der Ungerechtigkeit“) herzustellen. Ich frage mich außerdem, wenn das Gericht aufgrund von Klagen in der Lage ist, Gesetze, weil sie als nicht verfassungskonform eingeschätzt werden, zu Fall zu bringen, warum muss es dann nicht jedes Gesetz auf Verfassungskonformität prüfen? Entsteht sonst nicht noch ein zusätzliche willkürliche „Ungleichheit im Unrecht der Gesetze“, nur weil gegen sie nicht geklagt wird? Oder greift vielleicht das Bundesverfassungsgerichts wegen beschränkter Zivilcourage nur solche mehr oder weniger randständigen Gesetze wie zum Nichtraucherschutz und zur Pendlerpauschale heraus bzw. lässt nur solche erst zur Klage zu, während solche, die auf eine wirkliche Demokratiegefährdung hinauslaufen außen vor bleiben?

Müsste z. B. nicht jedes Gesetz darauf abgeklopft werden, ob es dem immer größeren Auseinanderklaffen von Arm und Reich im Land und in der Welt bei gleichzeitigem Zerbröseln einer großen wohlhabenden Pufferschicht Vorschub leistet? Denn dass diese Tendenz wahrlich demokratiegefährdend ist, dürfte mittlerweile Allgemeingut sein. Oder muss das Gericht nicht auch seinen Blick auf die Demokratiegefährdung in fernerer Zukunft richten, wenn es z. B. durch Kippen des Pendlergesetzes wieder ein Stück Schuld(en) an die zukünftige Generation weitergibt, statt – durch ein bisschen mögliche Ungerechtigkeit heute – den nächsten Generationen eine größere Chance zu geben, die Demokratie zu erhalten?

Dr. Dietrich Koch, Berlin-Buckow

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