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Meinung: Private Vorsorge behindert privaten Konsum

Betrifft: Thema des Tages „Hier wartet Arbeit“ vom 30. September 2002 Ein Abschied vom Solidarsystem bedeutet mehr Unsicherheit bei den Versicherten (niemand kann wissen, ob er einmal ernsthaft krank wird oder nicht).

Betrifft: Thema des Tages „Hier wartet Arbeit“ vom 30. September 2002

Ein Abschied vom Solidarsystem bedeutet mehr Unsicherheit bei den Versicherten (niemand kann wissen, ob er einmal ernsthaft krank wird oder nicht). Diese Unsicherheit bedeutet, dass mehr gespart wird, um möglicherweise notwendige Behandlungskosten bezahlen zu können. Diese Geld fehlt für Investitionen im Privatbereich. Ähnliches gilt für die Altersversorgung (das Geld für die „Riester-Rente" kann man nicht noch einmal ausgeben). Im Übrigen kann man einem 50- Jährigen schlecht sagen, dass die BfA-Rente nicht mehr reiche, er solle ab sofort die Rentenlücke selbst füllen. Viel Zeit hat er dafür eigentlich nicht.

Wer zahlt dann eigentlich die Beiträge in die Versicherung bis zum Renteneintrittsalter ein? Ich habe zum Beispiel vor zwanzig Jahren eine so genannte Direktversicherung abgeschlossen, die erst mit 65 Jahren ausgezahlt wird. Die Versicherung ruhen lassen oder umwandeln, kann kein ernsthafter Vorschlag sein, da damit überproportional viel Geld verloren geht.

Generell sollte gelten, dass die Kosten im Sozialsystem, die durch die Deutsche Einheit entstanden sind, von allen Bürgern zu tragen sind und nicht nur von den Versicherungspflichtigen.

Bei der Vermögenssteuer muss entschieden darauf geachtet werden, dass derjenige, der sein Häuschen unter großen Entbehrungen gebaut und finanziert hat, es unter Umständen nicht mehr unterhalten kann, weil innerhalb von zehn, fünfzehn oder mehr Jahren der Verkehrswert gestiegen sein soll oder ist. Wohne ich in meinem Haus, interessiert mich der Verkehrswert, der sich ohne mein Zutun entwickelt, nicht. Kann ich die Steuern nicht mehr bezahlen, muss ich Geld leihen. Das heißt, dass die Immobilie in den Besitz der Banken gelangt. Das kann nur als Enteignung bezeichnet werden.

Für die Erbschaftssteuer gilt Ähnliches. Kann die Erbschaftssteuer nicht bezahlt werden, muss die Immobilie verkauft, versteigert oder beliehen werden, auch dann wenn der Erbe die Betriebskosten etc. für die Immobilie aufbringen könnte. Auch hier profitieren als einzige die Banken.

Christian Juergens, Essen

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