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Meinung: Rechnung ohne den Preis

Betrifft: „Teure Urlaubsgrüße“ vom 28. Juni 2003 Ich halte einen Beitrag über das teure Telefonieren im Ausland für sehr angebracht.

Betrifft: „Teure Urlaubsgrüße“ vom 28. Juni 2003

Ich halte einen Beitrag über das teure Telefonieren im Ausland für sehr angebracht. Allerdings vermisse ich eine weitergehende Warnung: Für ankommende Gespräche in den USA ist nicht nur eine Gebühr für die Weiterleitung des heimischen Anbieters, sondern zusätzlich eine sehr hohe Gebühr des amerikanischen Roamingpartners (1,50 bis 1,90 Euro pro Minute) fällig. Auf der Rechnung ausgewiesen sind diese Gespräche dann typischerweise doppelt: Einmal mit dem Preis für das Weiterleiten des Gesprächs durch den deutschen Anbieter und das gleiche Gespräch mit einem weiteren Betrag. Die Anbieter geben keine Garantie auf die Preise, sondern schreiben, der Preis könne sich ändern und liege nicht in ihrer Macht. Damit kann man nicht vorhersagen, was ein angenommenes Gespräch kosten wird. Meiner Meinung nach ist es rechtlich nicht zulässig, eine Leistung anzubieten ohne vorher den Preis zu nennen. Es ist aber gängige Praxis. Ebenso ist es gängige Praxis, die genannten Preise als Endpreise erscheinen zu lassen. In Europa scheint es dieses zusätzliche Pricing nicht zu geben. Jörg Bartholdt, BerlinSchöneberg

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