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Meinung: Reichen die Datenschutzbestimmungen in Deutschland aus?

„Sicherheitslücken bei der CIA“ vom 14. März 2006 Bei diesem Artikel bin ich schon erschrocken.

„Sicherheitslücken bei der CIA“

vom 14. März 2006

Bei diesem Artikel bin ich schon erschrocken. Wenn sogar die CIA Probleme hat, ihre Agenten und Operationen geheim zu halten, wie soll das dann dem normalen Bürger mit seinen persönlichen Daten gelingen? Alle sammeln in Deutschland Daten über uns, die elektronisch erfasst werden: Staatliche Stellen genauso wie private. Der Datenschutz ist im Zuge der „Terrorbekämpfung weiter aufgeweicht worden.

Auch die Erfassung von Daten durch RFID-Chips, die schon bald die herkömmlichen Strichcode-Etiketten in den Läden ablösen sollen, muss genannt werden. RFID-Chips können Daten speichern und per Funk an ein Lesegerät weiterleiten. Dazu lassen viele Verbraucher – oft unbewusst – durch den Gebrauch von „Kundenkarten“ beim Einkauf freiwillig zu, dass persönliche Vorlieben „herausgefiltert“ werden können, die Rückschlüsse zulassen, wie man sie gezielt „bewerben“ kann.

Wann, wie, wo und von wem all diese erfassten Daten dann letztlich zusammengeführt werden, darüber haben wir Bürger keine Kontrolle. Denn ob personenbezogene Daten, die nicht zur Übermittlung an Dritte bestimmt sind, tatsächlich nicht an Dritte weitergegeben werden, lässt sich mit Sicherheit nur stichprobenartig überprüfen. Zumindest bei privaten Unternehmen. Unsere Zukunft im digitalen Zeitalter ist da klar zu erkennen: Der „gläserne Bürger“, dessen Verhalten in bestimmten Situationen man durch genaue Analyse aller seiner erfassten Daten relativ gut voraussagen und damit beeinflussen kann, lässt sich nicht mehr verhindern.

Das könnte dann auch bei Wahlen noch mehr als bisher schon eine Rolle spielen. Schöne Aussichten für unsere Demokratie!

Andreas Schulz, Berlin-Marienfelde

Sehr geehrter Herr Schulz,

Sie beschreiben in ihrem Leserbrief eindringlich mögliche Gefahren, die aus allzu unsensiblem Umgang mit personenbezogenen Daten erwachsen können. Sie weisen damit zu Recht auf die Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung hin. Auch wenn die breite Anwendung des so genannten RFID- Chips mit seinen automatisierten Datenverknüpfungsmöglichkeiten derzeit noch Zukunft ist, wird deutlich, welche Gefahren durch unkontrollierte Datenweitergabe insbesondere im privatwirtschaftlichen Bereich bestehen. In der Tat ist schon heute auffällig, dass viele von denjenigen, die „Angst vorm gläsernen Bürger“ haben, besonderes Misstrauen an den Tag legen, wenn es um die Datenübermittlung an oder zwischen staatliche Stellen geht. Gleichzeitig geben sie aber nahezu völlig unbekümmert sensible personenbezogene Daten beispielsweise bei Preisausschreiben oder ähnlichem preis und wundern sich dann, wenn sie plötzlich unerwünscht, aber scheinbar auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten, Werbepost von überallher erhalten.

Um es vorwegzunehmen: Datenschutz hat einen verfassungsrechtlich abgesicherten hohen Stellenwert. Das gilt im privaten wie staatlichen Bereich gleichermaßen. Das ist die eine Seite. Staatliche Stellen achten das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und sind dazu Kraft Gesetz verpflichtet.

Die andere Seite ist: Auch Sicherheitsinteressen des Einzelnen und der Allgemeinheit sind ein soziales Grundrecht, ohne das Freiheit nicht möglich ist.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, zur Verhinderung schwerer Verbrechen oder terroristischer Anschläge brauchen die Sicherheitsbehörden wirkungsvolle Instrumente. Schwerkriminelle oder Terroristen nutzen modernste technische Möglichkeiten zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Verbrechen. Um ihnen das Handwerk zu legen – und zwar bevor „das Kind im Brunnen liegt“ müssen auch die Sicherheitsbehörden technisch und rechtlich auf der Höhe der Zeit sein. Wir können uns im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hier keine künstlichen Fesseln anlegen. Deshalb brauchen wir beispielsweise auch Befugnisse zur präventiven Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung genauso wie unter engen Voraussetzungen die Übermittlung von Kontodaten.

All diese Befugnisse stehen aber unter striktem Richtervorbehalt und enthalten weitgehende Schutzvorschriften für Betroffene. Vor allem aber: Sie wenden sich gegen Verbrecher und nicht gegen unbescholtene Bürger! Fazit: Im staatlichen Bereich sorgen umfangreiche Kontrollmechanismen und strikte richterliche Kontrolle für größtmöglichen Datenschutz. Gefahren sehe ich eher bei einem allzu sorglosen Umgang mit personenbezogenen Daten im privaten Bereich.

Mit freundlichen Grüßen

— Dr. Günther Beckstein (CSU),

Innenminister des Freistaats Bayern

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