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Meinung: Schließung Tempelhofs ist schwierig

Betrifft: „Tempelhof schließt Ende Oktober“ vom 28. Mai 2004 Die Berliner Flughafengesellschaft (BFG) hat die Befreiung von der Betriebspflicht bei der Luftfahrtbehörde des Berliner Senats beantragt.

Betrifft: „Tempelhof schließt Ende Oktober“ vom 28. Mai 2004

Die Berliner Flughafengesellschaft (BFG) hat die Befreiung von der Betriebspflicht bei der Luftfahrtbehörde des Berliner Senats beantragt. In seiner Stellungnahme zu dieser Absicht weist der Präsident der Bundesvermögensverwaltung, S. John, ausdrücklich darauf hin, dass der Nutzungsvertrag mit der BFG für die gesamte Gebäudeanlage erst mit dem Tag der rechtskräftigen Schließung des Flughafens endet. Würde es der BFG gelingen, am 30. Oktober 2004 aus der Betriebspflicht für Tempelhof entlassen zu werden, bliebe sie weiterhin in der Nutzungs und Betriebspflicht für die Gebäudeanlage mit Verlusten von derzeit zwölf Mio. Euro im Jahr. Damit ist die immer wieder vorgebrachte Behauptung, Tempelhof müsse wegen seiner regelmäßigen Verluste schließen, ad absurdum geführt worden.

Die Beamten der Berliner Prüfbehörde beim Senator für Stadtentwicklung werden unter Druck gesetzt, den Schließungsbeschluss für Tempelhof juristisch hinzubiegen, sodass die anschließenden Prozesse zur Beschäftigungsbeschaffung für die Justiz werden.

Uwe Wirkus, Mahlow

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