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Meinung: Sind für die Sanierung des Berliner Haushalts hohe Mieten notwendig ?

Zur Berichterstattung über den neuen Berliner Mietspiegel Dass die Mieten in Berlin steigen, ist politisch gewollt. Schließlich erwartet Finanzsenator Sarrazin von den Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin eine ordentliche Rendite, die von den Gesellschaften an den Landeshaushalt abgeführt werden muss, meines Wissens 250 Millionen Euro im Jahr.

Zur Berichterstattung über den neuen Berliner Mietspiegel

Dass die Mieten in Berlin steigen, ist politisch gewollt. Schließlich erwartet Finanzsenator Sarrazin von den Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin eine ordentliche Rendite, die von den Gesellschaften an den Landeshaushalt abgeführt werden muss, meines Wissens 250 Millionen Euro im Jahr. Dies ist die Hürde die genommen werden muss, damit nicht weitere landeseigene Wohnungen verkauft werden. Bei knapp einer Milliarde Mieteinnahmen und rund acht Milliarden Euro Schulden dieser Gesellschaften ist das nur zu schaffen, wenn die Mieten in den landeseigenen Wohnungen kräftig steigen. In vielen städtischen Wohnungen haben die Mieter das in den vergangenen Jahren auch schon zu spüren bekommen, die Mieten sind oft bis zur rechtlich zulässigen Grenze, also 20 Prozent in drei Jahren, erhöht worden. Und das wird so weitergehen! Bei einem Bestand von rund 275000 Wohnungen haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften natürlich einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Mietspiegels.

Oft und gern wird von den verantwortlichen Politikern angeführt, dass die Mieten in Berlin günstig sind, wenn man sie mit anderen Ballungsräumen wie München vergleicht. Natürlich sind die Mieten dort deutlich höher, aber in München zum Beispiel wird eine sogenannte Ballungsraumzulage zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten gezahlt. Außerdem ist auch die gesamte Einkommensstruktur dieser Ballungsräume nicht miteinander vergleichbar: In Berlin liegt die Arbeitslosenquote bei 15,6 Prozent in München bei rund fünf Prozent. Das heißt, hohe Mieten können sich hier deutlich weniger Menschen leisten als dort.

Letztlich sind Mehreinnahmen des Landes durch steigende Mieten in Berlin übrigens ohnehin eine Milchmädchenrechnung, weil viele Mieter sich diese Zusatzbelastungen durch Wohngeld oder andere Sozialleistungen vom Land zurückholen werden. Insofern sollte sich der Senat mal überlegen, ob es überhaupt sinnvoll ist, einen weiteren Verkauf landeseigener Wohnungen in Erwägung zu ziehen bzw. eine so enorm Hohe Rendite von den Gesellschaften einzufordern.

Michael Bartsch, Berlin-Charlottenburg

Sehr geehrter Herr Bartsch,

die sechs staatlichen Wohnungsgesellschaften in Berlin bewirtschaften 15 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes und haben Mieteinnahmen von knapp 930 Millionen Euro. Sie haben aber auch Schulden von rund 7,5 Milliarden, und das in ihnen gebundene Nettovermögen des Landes liegt bei etwa 4,5 Milliarden Euro. Aus diesen Mieteinnahmen wird der Kapitaldienst für die Schulden getragen, werden Ausgaben für Unterhalt und Sanierung bezahlt, und selbstverständlich muss für den staatlichen Eigentümer eine angemessene Verzinsung seines Eigenkapitals übrig bleiben.

Berlin hat neben den Schulden der Wohnungsbaugesellschaften noch weitere 60 Milliarden Euro Schulden, dafür zahlt das Land aus Steuermitteln jedes Jahr 2,5 Milliarden Euro Zinsen. Jede Subvention, die das Land den Mietern der staatlichen Wohnungen indirekt zugute kommen ließe, würde über die Steuern auch von jenen 85 Prozent der Berliner bezahlt, die nicht in einer staatlichen Wohnung wohnen.

Das wäre ungerecht, denn die Mieterschaft in den staatlichen Wohnungen ist nicht nach besonderen Bedürftigkeitskriterien ausgewählt, sie ist vielmehr ein zufälliger Querschnitt der ganzen Berliner Bevölkerung. Staatliche Wohnungen sind nicht mit Sozialwohnungen gleichzusetzen. Von den gegenwärtig rund 224 000 Sozialwohnungen in Berlin sind vielmehr nur knapp 68 000 in der Hand der staatlichen Wohnungsgesellschaften.

Der Staat ist zur Gleichbehandlung aller Bürger verpflichtet. Besondere soziale Sachverhalte – Kosten der Unterkunft bei Hartz-IV-Empfängern, Wohngeld, Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung – werden nach der individuellen Situation und Anspruchsgrundlage geregelt und stehen allen Bürgern zu, auch jenen 85 Prozent, die nicht in einer staatlichen Wohnung zur Miete wohnen.

Es ist richtig, die wirtschaftliche Situation der staatlichen Wohnungsunternehmen hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, und das wurde auch höchste Zeit, denn einige waren durch früheres Missmanagement und leichtsinnige politische Vorgaben in eine bedrohliche Schieflage geraten. Die Sanierung fand aber statt durch Kostenabbau und besseres Management, nicht durch besonders große Mietanhebungen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete in den staatlichen Wohnungen betrug 2006 pro qm 4,60 Euro, sie ist damit seit 2002 um durchschnittlich 16 Cent pro Jahr angestiegen. Das ist mehr als maßvoll. Auch für eine staatliche Wohnung gilt: Die Miete muss ein angemessenes Entgelt für die gebotene Leistung sein. Sonst zahlen alle Bürger die Subventionen für wenige.

Mit freundlichen Grüßen

— Dr. Thilo Sarrazin (SPD),

Senator für Finanzen

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