Meinung: Sonderopfer der Lehrer
Betrifft: „Zeit gegen Geld“ vom 2. Juli 2003 Leider gilt diese Gleichung nicht für die Berliner Lehrerinnen und Lehrer, seien sie als Angestellte oder im Beamtenverhältnis beschäftigt.
Betrifft: „Zeit gegen Geld“ vom 2. Juli 2003
Leider gilt diese Gleichung nicht für die Berliner Lehrerinnen und Lehrer, seien sie als Angestellte oder im Beamtenverhältnis beschäftigt. Ihnen wird ein Sonderopfer abverlangt. Konkret: Die Unterrichtsverpflichtung wird nun zwar für die Angestellten um 1,5 Stunden reduziert; allerdings war sie erst kürzlich um zwei bis vier Stunden erhöht worden. Dagegen sollen die Bezüge deutlich stärker gesenkt werden als die Pflichtstundenzahl. Es ist beschämend, dass der Vertreter der Lehrergewerkschaft GEW einer solchen Vereinbarung zugestimmt hat. Knud Wolffram, BerlinZehlendorf
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