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Meinung: Sozialarbeiter sind keine Hilfssheriffs

„Häftling geflohen: Bewacherin wartete vor der Toilettentür“ vom 22. Oktober 2005 Der zu zwölf Jahren Freiheitsentzug verurteilte Schwerverbrecher wurde ohne Bewachung durch Justizvollzugsbeamte nach Kreuzberg zu seinem Anwalt gelassen.

„Häftling geflohen: Bewacherin wartete vor der Toilettentür“ vom 22. Oktober 2005

Der zu zwölf Jahren Freiheitsentzug verurteilte Schwerverbrecher wurde ohne Bewachung durch Justizvollzugsbeamte nach Kreuzberg zu seinem Anwalt gelassen. Denn eine Sozialarbeiterin gehört nicht zum Justizvollzugspersonal, sie ist nicht zur Bewachung da, hat keine Handschellen. Wahrscheinlich gehört auch die Kontrolle der Toilette nicht zu ihren Aufgaben, die in der sozialen Beratung und Betreuung bestehen.

Nach der von Ihnen geschilderten Vorgeschichte hätte der Gefangene durch zwei Vollzugsbeamte, wahrscheinlich sogar gefesselt, begleitet werden müssen. Zu verantworten hat sich der Anstaltsleiter oder Teilanstaltsleiter, der derartiges zulässt.

Rainer Thamm, Berlin-Schöneberg

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