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Meinung: Unis sollten Professoren nicht selber wählen

„Unis sollen Professoren selber wählen – Wissenschaftsrat will neue Berufungsverfahren“ vom 24. Mai 2005 Die Wissenschaftsminister der Länder wären ausnahmsweise einmal gut beraten, wenn sie der jüngsten Empfehlung des Wissenschaftsrats – die Hochschulen berufen ihre Professoren selbst – nicht folgen würden.

„Unis sollen Professoren selber wählen – Wissenschaftsrat will neue Berufungsverfahren“ vom 24. Mai 2005

Die Wissenschaftsminister der Länder wären ausnahmsweise einmal gut beraten, wenn sie der jüngsten Empfehlung des Wissenschaftsrats – die Hochschulen berufen ihre Professoren selbst – nicht folgen würden. Wissenschaftspolitik ist primär Personalpolitik. Nur bei der Berufung hat der Staat die Möglichkeit, auf die Besetzung und die Fachausrichtung Einfluss zu nehmen. Eine gelungene Berufung ist in der Lage, manchmal einen ganzen Fachbereich oder eine Fakultät positiv zu verändern. Die zahlreichen Änderungen der Hochschulgesetze haben derartiges niemals bewirken können.

Nach den neuen Regularien des Wissenschaftsrats hätte Einstein niemals eine Chance gehabt, an die Berliner Universität berufen zu werden. Die Fakultät war ausdrücklich gegen die Berufung.

Im Übrigen zeigt die Erfahrung, dass mittelmäßige Fakultäten die Tendenz haben, nur Mittelmaß wieder zu berufen. Darüber hinaus neigen die Universitäten dazu, in ihrem bisherigen Fächerkanon verhaftet zu bleiben. Die Universität als Institution ist wenig reformfreudig und innovativ. Es bedurfte z.B. eines erheblichen politischen Drucks und Förderung, damit die biologischen Fachbereiche molekularbiologische Professuren einrichteten. Die vom Wissenschaftsrat vorgetragenen Gründe für eine Änderung überzeugen nicht. Es sind die vorgeschobenen der unermüdlich tätigen Hochschullobby, die von eigenen Unzulänglichkeiten ablenken möchte. Nach meiner Erfahrung wird das Berufungsverfahren nicht durch die Wissenschaftsministerien verzögert.

In der Regel wird das Berufungsverfahren innerhalb der Kommissionen verschleppt, z.B. weil die Kommissionsmitglieder Terminschwierigkeiten haben, der entsprechende Schüler des Amtsvorgängers sich noch nicht beworben hat, die übrigen Hochschullehrer die Ausstattung der vakanten Stelle geplündert und kein Interesse an einer baldigen Besetzung des Lehrstuhls haben etc.

Falls es zu Verzögerungen in den Ministerien kommt, nur deshalb, weil die Hochschulen ihre „Schulaufgaben“ nicht erledigt haben, Akten unvollständig sind, Strukturpläne fehlen etc. Der Erneuerungsprozess der Humboldt-Universität hat im Übrigen gezeigt, dass Berufungsverfahren innerhalb von sechs Monaten abschließbar sind.

Hans-Wilhelm Groscurth,

Berlin-Charlottenburg

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