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Meinung: Unverhältnismäßig

Betrifft: „Land darf Lehrerin ihr Kopftuch verbieten“ vom 25. September 2003 Pluralistische Gesellschaft hin, Religionsfreiheit her: Das Negative ist die kontraproduktive Wirkung, die von dem KopftuchUrteil ausgeht.

Betrifft: „Land darf Lehrerin ihr Kopftuch verbieten“ vom 25. September 2003

Pluralistische Gesellschaft hin, Religionsfreiheit her: Das Negative ist die kontraproduktive Wirkung, die von dem KopftuchUrteil ausgeht. In einer Zeit, in der deutschen Geistlichen in der Türkei ein Arbeitsverbot auferlegt wird, Pfarrer in Istanbul keinen Unterricht erteilen können, da sie als Lehrer Schulen nicht betreten dürfen, genau in dieser Phase sprießen überall in Deutschland Moscheen aus dem Erdboden und wird nun auch das Kopftuch-Tragen von Lehrerinnen legalisiert. Von gleichen Rechten für Christen in islamischen Ländern wie für Moslems hierzulande kann also mitnichten die Rede sein. Traurig, aber wahr: Über die Hyper-Toleranz unserer Justiz in diesen Fragen lachen sich islamische Länder kaputt.

Stefan Herre, Köln

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