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Meinung: Verkleinerung des Aufsichtsrates ist gesetzeskonform

Betrifft: „Aufsichtsrat stellt kritische Mitglieder kalt“ vom 19. Dezember 2002 Der in dem Artikel erweckte Eindruck entspricht nicht den Tatsachen.

Betrifft: „Aufsichtsrat stellt kritische Mitglieder kalt“ vom 19. Dezember 2002

Der in dem Artikel erweckte Eindruck entspricht nicht den Tatsachen. Fakt ist, dass durch eine kürzlich erfolgte Änderung des Landesbankgesetzes das bisher 21köpfige Gremium auf 15 Personen verkleinert werden muss. Die Verkleinerung des Gremiums ist ein Teilschritt zur Verwirklichung des Konzepts „Eine Bank“ und soll eine weitestgehend personenidentische Besetzung der Aufsichtsräte von Bankgesellschaft Berlin AG und Landesbank Berlin (LBB) ermöglichen. Alle drei im Bericht genannten Personen sind ehemalige Senatsmitglieder, die nur dem Aufsichtsrat der LBB angehören.

Hinzu kommt, dass sie auf Grund ihres seinerzeitigen Amtes in den Aufsichtsrat der LBB entsandt worden sind. Das Senatorengesetz sieht vor, dass Senatsmitglieder bei Beendigung ihres Amtes auch aus Gremien von Unternehmen auszuscheiden haben. Der Grund für den übergangsweise erfolgten Verbleib in dem Gremium ist nach der Verkleinerung des Aufsichtsrates der LBB entfallen.

Volkmar Strauch

(Berliner Wirtschaftsstaatssekretär)

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