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Meinung: Vom Munde abgespart

„Erst arbeitslos – dann alt und arm?“ von Michael Schmidt vom 23.

„Erst arbeitslos – dann alt und arm?“ von Michael Schmidt vom 23. August

In dem IAB-Kurzbericht zur Altersarmut steht, dass die Riesterrente die Entwicklung der Altersarmut aufhalten bzw. abschwächen wird. Für die Generation der heute 40- bis 50-jährigen ALG-II–Empfänger macht der Abschluss einer Riesterrente jedoch keinen Sinn, da die meisten davon, wie im Bericht beschrieben, auch bei einer Reintegration in das Arbeitsleben die Beitragslücken in der Regel nicht mehr kompensieren können, das heißt, sie werden auf die Grundsicherung angewiesen sein.

Alle Ansprüche aus der Riesterrente werden bei der Grundsicherung angerechnet, so dass man, wenn man zum Beispiel Anspruch auf 500 Euro Rente hat plus 50 Euro Riesterrente, trotzdem nur die Grundsicherung von ca. 600 Euro bekommen wird, da die 550 Euro auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Dieser Aspekt sollte stärker beachtet werden, da ansonsten Hilfebedürftige sich die Riesterrenten-Beiträge vom Mund absparen würden im Glauben, etwas gegen ihre Altersarmut zu unternehmen, um dann im Rentenalter zu sehen, wie ihre Riesterrente komplett auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Karin Telljohann,

Berlin-Prenzlauer Berg

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