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Meinung: Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein

„Ein Geschenk vom Staat / Wer seine Rente nicht versteuert hat, soll fehlende Beträge nicht nachzahlen müssen“von Heike Jahberg vom 29. JuniDas ist ja eine erfreuliche Nachricht, „Fiskus schont Rentner, die keine Steuern zahlen“ – endlich einmal Solidarität mit den Schwachen, oder doch aus einem anderen Grunde?

„Ein Geschenk vom Staat / Wer seine Rente nicht versteuert hat, soll fehlende Beträge nicht nachzahlen müssen“

von Heike Jahberg vom 29. Juni

Das ist ja eine erfreuliche Nachricht, „Fiskus schont Rentner, die keine Steuern zahlen“ – endlich einmal Solidarität mit den Schwachen, oder doch aus einem anderen Grunde? Natürlich, die Finanzämter sehen sich außerstande, die Steuern für vier Jahre nachträglich einzutreiben. Nur, was sagt der Fiskus den Rentnern, die ihre Bagatellsteuerbeträge pflichtbewusst abgeführt haben, weil sie sich im Unterschied zu den anderen um die Gesetzeslage gekümmert hatten? Mit der angekündigten Maßnahme würde der Fiskus die Volksweisheit „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ in „Wissen muss bestraft werden“ umkehren.

Bitte, das kann der Fiskus haben: Bürger, seid töricht, was ihr nicht wisst, kann euch nicht zur Last gelegt werden! Wenn wir alle nicht zahlen, sind die Ämter so hoffnungslos überfordert, dass sie uns am Ende alles erlassen werden. Denn nach der Logik des Fiskus ist Nichteintreiben einfacher und billiger als Eintreiben. Warum diese Erkenntnis nicht gleich auf alle Steuern anwenden! Ernsthaft, wenn Solidarität mit den schwachen Rentnern, dann mit allen. Sollte der Fiskus also sein Geschenk wahr machen, dann haben auch die Rentner, die ihre Bagatellbeträge bereits entrichtet haben, ein Recht auf Schonung und müssen diese Beträge zurückerhalten. Oder wie ist das mit der Gleichheit vor dem Gesetz?

Edith Boldt, Berlin-Pankow

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