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Meinung: Warum werden Arbeitslose bestraft, die lange einen Job hatten?

„Bis aufs letzte Hemd“ vom 4. Juli 2004 Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ergibt sich eine soziale und existenzgefährdende bis hin zur Armut gehende Ungerechtigkeit.

„Bis aufs letzte Hemd“ vom 4. Juli 2004

Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ergibt sich eine soziale und existenzgefährdende bis hin zur Armut gehende Ungerechtigkeit.

Die Fakten: Beim Arbeitslosengeld II erhält der bisherige Sozialhilfeempfänger (gleich ob ohne oder mit wenig Arbeitsjahren) als Belohnung eine monatliche Erhöhung von zirka 110 Euro von 233 auf 345 Euro, wenn er sich „arbeitssuchend“ erklärt.

Ein 58-jähriger Arbeitslosenhilfeempfänger, der 42 Jahre Beitrags- und Steuerzahlungen geleistet hat, wird nun ab 1. Januar 2005 genauso 345 Euro erhalten. 42 Jahre lang profitierten die Sozialhilfeempfänger von diesen Zahlungen.

Da fühle ich Wut in mir hochkommen. Trotz hoher Qualifizierung und Weiterbildungsmaßnahmen habe ich keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Ferner besteht die Gefahr des Wohnungsverlustes. Laut Sozialgesetzbuch stehen meiner Familie nur 75 Quadratmeter Wohnraum zu, die Familie wohnt aber in einer Mietwohnung, die 87 Quadratmeter Fläche hat – bei einer Miete von 360 Euro. Es wird keine Rücksicht darauf genommen, dass die Familie seit dreißig Jahren in dieser Mietwohnung wohnt. Verstehen die Politiker überhaupt die Angst der Familie vor Armut? Und das nach 42 Arbeitsjahren?

Wer faulenzt, wird belohnt. Wer 42 Jahre gearbeitet hat, wird bestraft. Das nennt man soziale Gerechtigkeit. Ein Witz und eine Unverschämtheit.

Bis jetzt erhalte ich bis zum 31.12.2004 monatlich zirka 1150 Euro Arbeitslosenhilfe. Ab 1. Januar 2005 erhalte ich Arbeitslosengeld II – monatlich 345 Euro. Meine Ehefrau erhält Sozialgeld – monatlich 311 Euro. Das sind zusammen monatlich 656 Euro. Verlust: 494 Euro monatlich. Kürzung: zirka 45 Prozent. Vielen Dank!

Familie Georg Ochsenkühn, Nürnberg

Sehr geehrte Familie Ochsenkühn,

ich gebe Ihnen durchaus Recht, dass die Neuregelung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einem neuen Arbeitslosengeld II (Alg II) für einige Menschen Einschnitte bedeuten kann.

Das gilt z.B. für diejenigen Arbeitslosenhilfebezieher, die früher ein relativ hohes Einkommen hatten und deren Arbeitslosenhilfe, die rund die Hälfte des früheren Nettoverdienstes beträgt, folglich auch relativ hoch war. Daneben wird es andere Arbeitslosenhilfebezieher geben, für die sich wenig oder gar nichts ändert bzw. für die die neuen Vorschriften sogar Vergünstigungen bringen. Die neuen Hinzuverdienstregelungen sind besser als heute in der Sozialhilfe und besser als in der heutigen Arbeitslosenhilfe. Bisher konnte ein Arbeitslosenhilfebezieher maximal 165 Euro monatlich als Hinzuverdienst behalten, ein Sozialhilfeempfänger etwa 145 Euro, künftig sind es bis zu 300 Euro bei einem Hinzuverdienst von 1500 Euro. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass sich die Regelungen bei geringen Hinzuverdiensten gegenüber heute verschlechtern. Bei einem Hinzuverdienst von 400 Euro monatlich können künftig nur noch 60 Euro behalten werden.

Eine weitere finanzielle Verbesserung stellt die Regelung zum Schonvermögen dar. Heute kann ein Arbeitslosenhilfebezieher maximal 13 000 Euro an Barvermögen behalten, künftig auch die Lebensversicherung und damit insgesamt bis zu 26 000 Euro. Arbeitslose, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld in das neue System des Alg II wechseln, erhalten darüber hinaus einen auf zwei Jahre befristeten Zuschlag von höchstens 160 Euro monatlich im ersten und 80 Euro monatlich im zweiten Jahr. Hilfebezieher mit Kindern erhalten des Weiteren einen extra Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz von bis zu 140 Euro monatlich je Kind.

Es geht beim Alg II aber nicht nur um finanzielle Leistungen, sondern wesentlich stärker als heute um die Betreuung der Hilfebedürftigen, das Fördern und Fordern. Zum Beispiel werden mehr Betreuer als bisher sich um die Menschen kümmern. Wichtig ist, dass dieser Teil der Neuregelung auch pünktlich umgesetzt wird und dass sich die BA nicht nur auf die pünktliche Auszahlung der passiven Leistungen konzentriert.

CDU und CSU konnten sich bei der Ausgestaltung des neuen Gesetzes nicht voll durchsetzen. Nach unseren Vorstellungen hätte das Gesetz noch deutlich mehr Verbesserungen für die betroffenen Menschen bringen sollen. Hierzu gehört beispielsweise die kommunale Beschäftigungspflicht, mit der der Staat in der Pflicht gewesen wäre, denjenigen, die keinen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt finden können, eine Arbeitsgelegenheit in einer kommunalen Beschäftigung anzubieten. Darüber hinaus wollte die Union einen staatlich geförderten Niedriglohnsektor einrichten, in dem niedrig bezahlte Tätigkeit durch einen staatlichen Zuschuss gefördert worden wäre und damit dem Einzelnen ein ordentliches Auskommen gesichert hätte. Bedauerlicherweise hat sich die Union hier nicht gegen die Regierung durchsetzen können.

— Volker Kauder ist 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

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