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Meinung: ZIGARETTENQUALM AUF DEM U-BAHNHOF Wen kümmert das Rauchverbot?

ZURÜCKGESCHRIEBEN Etwa 22 Uhr, U-Bahnhof Zoo. Wartende Nichtraucher, wartende Raucher, ein BVG-Mitarbeiter und eine Polizistin, beide in Uniform, also wohl im Dienst?

ZURÜCKGESCHRIEBEN

Etwa 22 Uhr, U-Bahnhof Zoo. Wartende Nichtraucher, wartende Raucher, ein BVG-Mitarbeiter und eine Polizistin, beide in Uniform, also wohl im Dienst? Sieben Minuten Wartezeit sind zu überbrücken. Die Uniformierten helfen sich mit angeregtem Plaudern, von den Rauchern helfen sich einige mit Rauchen. In guter Sichtweite der Uniformierten. Der Unterzeichner, nichtrauchender Raucher, fragt sich und kurze Zeit später auch die Uniformierten, ob denn das Rauchverbot im U-Bahnhof mittlerweile aufgehoben sei. Wieso? Man möge ihnen mal zeigen, wer raucht. Ach so. Vier rauchen, im Umkreis von 15 Metern, keiner sieht gefährlich oder sonstwie unansprechbar aus.

Dann eine wortreiche Erläuterung: Warum das Verbot eigentlich gar kein Verbot sei; und Sie sollten mal hören, was die sagen, wenn wir was sagen; und schließlich können wir ja niemanden vom Bahnhof verweisen; und im Vergleich zu den Dealern und überhaupt. Aha. Dann kommt die U-Bahn. Alle steigen ein. Die Raucher machen ihre Zigarette aus, auf dem Bahnsteig. Was wurde gelernt: Was kümmert mich ein Verbot, wenn es denjenigen nicht kümmert, der seine Durchsetzung betreiben soll?

Die BVG schreibt in ihrem Internetforum: Wir arbeiten an einem Konzept zur besseren Durchsetzung des Rauchverbots. Ansprachen von Rauchern finden aber schon heute statt. Na prima! Dann mal schön weiter arbeiten, am Konzept.

Reinhold Scheck, Berlin

Wir arbeiten am Konzept Rauchverbot intensiv und erfolgreich. Trotz Ihrer unerfreulichen Beobachtung bleibt festzustellen, dass unsere Mitarbeiter durchaus Raucher auf den Bahnhöfen auf ihr Fehlverhalten ansprechen. Unsere Beobachtungen bestätigen eindeutig, dass die Anzahl der Verstöße gegen das Rauchverbot im U-Bahngebiet abgenommen haben.

Das Rauchverbot für alle U-Bahnhöfe und U-Bahnwagen wurde bereits 1978 in die Beförderungsbedingungen aufgenommen. Das Rauchverbot sollte die erheblichen Verschmutzungen der Gleisanlagen durch „Zigarettenkippen“ stoppen und die hohen Reinigungsaufwendungen reduzieren.

Dennoch blieb die Durchsetzung des Rauchverbots schwierig. Die BVG hat ein ganzes Paket von Maßnahmen erarbeitet, um die Akzeptanz des Rauchverbots zu erhöhen. Piktogramme, Lautsprecherdurchsagen, persönliche Ansprache und ständige Hinweise in den BVG-Publikationen haben sicherlich jeden Fahrgast erreicht. Und hier beginnt das Problem: Es wird meist bewusst geraucht. Hier spiegelt sich auch ein wenig gesellschaftspolitische Problematik wieder. Einige Menschen leben nach dem Motto: Verbote werden ignoriert, Gebote erst recht!

Damit schwenken wir auf das eigentliche Problem bei der Durchsetzung des Rauchverbots gegen provokativ rauchende Fahrgäste auf den U-Bahnhöfen: Wer sich weigert, die Zigarette auszumachen, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Da aber dem Verhalten einiger Mitbürger leider nur durch Sanktionen finanzieller Art beizukommen ist, hat die BVG seit Jahren einen großen Wunsch an den Gesetzgeber: Rauchen auf U-Bahnhöfen sollte zur Ordnungswidrigkeit erklärt werden. Das Rauchen in Zügen ist bereits als Ordnungswidrigkeit geregelt und damit bußgeldfähig.

Im Zusammenhang mit der Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgeltes von 30 auf 40 Euro wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst dieses Jahres auch die Einführung einer Strafe von 15 Euro für unerlaubtes Rauchen auf den U-Bahnhöfen verabschieden. Die BVG hat dann voraussichtlich ab Januar 2003 eine Rechtsbasis, um verstärkt gegen Raucher vorgehen zu können.

Wir würden uns allerdings vielmehr Vernunft und Rücksichtnahme von allen Fahrgästen wünschen. Nicht zuletzt sei auf das Risiko der Brandgefahr hingewiesen.

Hans-Heino Dubenkropp, Vorstand Betrieb

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