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Meinung: Zu Recht im Unterricht

„Das ist unser Gesetz“ vom 24. August 2006 Der Chef der Berliner Anwaltskammer beklagt im Tagesspiegel, in Berlins Lehrplänen fänden sich keine Hinweise auf die Vermittlung von „Recht“.

„Das ist unser Gesetz“

vom 24. August 2006

Der Chef der Berliner Anwaltskammer beklagt im Tagesspiegel, in Berlins Lehrplänen fänden sich keine Hinweise auf die Vermittlung von „Recht“.

Glücklicherweise ist dies nicht so. Berlins Schüler lernen eine ganze Menge über Recht und die Grundlagen eines geregelten Miteinanders. Schon in der Jahrgangsstufe 7/8 des Sozialkunde-Unterrichts stehen Menschenrechte, Recht und Rechsprechung auf dem Stundenplan. Sozialkunde ist als Teil des Geschichtsunterrichts Pflicht für alle Schüler. Der Geschichtsunterricht vermittelt später auch die Entstehung, Bedeutung und Funktion des Grundgesetzes. Die Einheiten „Recht“ setzen sich über Fächer wie Politikwissenschaft, Arbeitslehre und Wirtschaft bis in die Oberstufe und Berufsschulen fort. Richtig ist aber, dass ein eigenes Fach „Recht“ nicht gibt, auch weil der Unterricht für Schüler ab der 7. Klasse gerade auf bis zu 34 Stunden pro Woche aufgestockt wurde.

Übrigens: Die Bedeutung von Recht und Unrecht erfahren die Schüler jeden Tag durch engagierte Lehrer, die über Werte – nicht nur im Fach Ethik – sprechen und diese im Miteinander vorleben. Zudem verhindert das alleinige Wissen über die Genfer Konvention leider noch keinen Konflikt im Klassenzimmer und auch keinen Krieg zwischen Staaten. Also: Alles, was Recht ist. Aber urteilen wir nicht vorschnell über unsere Schulen. Die Praktiker der Anwaltskammern finden zudem in Berlins Schulen offene Türen für kreative Beteiligungen am Unterricht, an Arbeitsgemeinschaften und Seminartagen.

Klaus Böger, Senator für Bildung,

Jugend und Sport, Berlin

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