zum Hauptinhalt

Lissabon-Vertrag: Karlsruhe und die Krake

Das Verfassungsgericht will auch künftig in Europa mitreden dürfen. Einige Richter haben Bedenken gegen den beständigen Kompetenzzuwachs in Brüssel.

Edmund Stoibers Worte zur „Kompetenzkompetenz“ sind mittlerweile ein Klassiker. Wer will, kann sich den lustig-hilflosen Erklärungsversuch des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten zur Machtverteilung in der EU auf Youtube anhören. So weit ist die verzwickte Sache mit Europa immerhin schon ins allgemeine Bewusstsein vorgedrungen.

Allerdings hätte es Europa verdient, nicht nur als Lieferant kabarettreifer Vorlagen wahrgenommen zu werden. Die Debatte darüber, wie es um die Machtbalance zwischen den Nationalstaaten und der EU-Ebene bestellt ist, gehört zu den grundlegendsten Fragen überhaupt. Nur scheint das die wenigsten zu kümmern. Nun wurde die Debatte über den Machtanspruch der EU und die Notwendigkeit verstärkten gemeinsamen europäischen Handelns, die eigentlich eine breite Öffentlichkeit bewegen sollte, eben vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Zwei Tage lang haben sich die Karlsruher Richter über den Lissabon-Vertrag gebeugt. Allein für die Europa-Debatte in Deutschland ist dies schon ein Gewinn.

Natürlich durfte man von Anfang an nicht erwarten, dass der Zweite Senat – insbesondere der europaskeptische Verfassungsrichter Udo Di Fabio – aus dem Verfahren eine Huldigung für das europäische Einigungswerk machen würde. Schon bei der Verhandlung über den Maastricht-Vertrag Anfang der 90er stellten die Karlsruher Richter Fragen – und gaben doch grünes Licht für den Euro.

Es ist zu hoffen, dass Karlsruhe auch diesmal nicht den Darstellungen der Kläger folgt, die das groteske Bild einer allmächtigen Brüsseler Krake namens EU-Kommission und eines vollkommen ohnmächtigen Europaparlaments an die Wand malen. Sicher kann man der EU ihr demokratisches Defizit vorhalten. Wenn die Karlsruher Richter in einigen Monaten ihr Urteil sprechen, sollten sie aber auch bedenken, dass der Lissabon-Vertrag dem Europaparlament zusätzliche Rechte verleiht. Sie wären verloren, wenn die Richter den Vertrag kippen würden.

Wer gedacht hatte, dass das Verfassungsgericht es niemals wagen würde, das mühsam ausgehandelte Papier noch einmal gründlich zu prüfen, ist allerdings nach den beiden Verhandlungstagen in Karlsruhe gewarnt. Einige Richter des Zweiten Senats haben Bedenken gegen den beständigen Kompetenzzuwachs in Brüssel. Darauf deuten die Fragen nach der künftigen verstärkten europäischen Polizei- und Justizzusammenarbeit hin. Hinzu kommt das Dilemma, in dem die Karlsruher Richter stecken. Schließlich werden sie im Frühjahr auch ein Urteil in eigener Sache verkünden. Mit dem Lissabon-Vertrag könnten sie schließlich einen Teil ihrer Macht an ihre Luxemburger Kollegen vom Europäischen Gerichtshof verlieren.

Karlsruhe wird das Vertragswerk also kaum völlig unbeanstandet durchwinken – schon im eigenen Interesse. Gar nicht absehbar wäre hingegen der politische Schaden, wenn der Lissabon-Vertrag ausgerechnet in Karlsruhe scheiterte – für die gesamte EU.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false