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Meldegesetz: Keiner wird's vermissen

Der Bundesrat hat am Freitag das Meldegestz gestoppt, auch 57-Sekunden-Gesetz genannt. Keiner wird's vermissen. Nun ist der Vermittlungsausschuss dran.

Es war ein Tag der Niederlagen. Am 28. Juni spielte Deutschland bei der Fußball-Europameisterschaft gegen Italien und schied aus. Weil Fußball offensichtlich wichtiger ist als Politik, waren die Reihen im Bundestag an diesem Abend nur spärlich besetzt. Auch die wenigen Abgeordneten, die überhaupt erschienen waren, hatten es eilig. Mit dem Melderecht – ein Punkt unter vielen – hielten sie sich nicht lange auf. In 57 Sekunden wurde der Gesetzentwurf durchgewunken. Eine peinliche Panne, wie sich jetzt zeigt. Denn manch einem ist erst später aufgegangen, was er da angerichtet hat. Würde das, was der Bundestag beschlossen hat, Gesetz, wäre es um den Datenschutz schlecht bestellt. Meldeämter würden Namen und Anschriften ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger an Werbefirmen und Adresshändler weiterreichen. Wer das verhindern wollte, müsste aktiv widersprechen. Doch wie soll man Widerspruch einlegen, wenn man gar nicht merkt, was läuft? Es ist daher gut, dass der Bundesrat diese Schnapsidee am Freitag gestoppt hat. Nun soll der Vermittlungsausschuss eine Lösung finden. Hoffentlich nimmt er sich dafür mehr Zeit. Die Voraussetzungen sind gut: Die nächste EM gibt es erst wieder in vier Jahren.

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