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Verhüllte Frauen. Kommunikation wird mit Schleier nicht leichter.

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Namen, Netz und Recht: Runter mit der Online-Burka

Was wollen wir? Uns anonym im Netz voreinander verstecken? Oder uns ohne Schleier erkennen? Der deutsche Bundesgerichtshof und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof haben verschiedene Meinungen davon, wie Öffentlichkeit sein soll. Also müssen wir sie selbst bestimmen.

Zwei Urteile, zwei Richtungen. In Deutschland werden Bürger im Netz darin bestärkt, ihre Identität zu verschleiern. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. In Frankreich ist es Bürgern auf der Straße dagegen untersagt, ihr Gesicht zu verhüllen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt. Was denn nun? Wollen wir im öffentlichen Leben einander erkennen können? Oder wollen wir uns verstecken? Die unterschiedlichen Antworten verweisen darauf, dass es hier weniger um Rechts- als um Kulturfragen gehen mag. Sie verweigern sich prinzipiellen Lösungen. Die meisten wissen, warum sie sich verschleiern. Mal ist es gelungener Kommunikation dienlich, meistens nicht. Wer Gesicht zeigt und mit seinem Namen für das eintritt, was er sagt, bereichert eine Gesellschaft vermutlich mehr als mit tausend anonymen Postings. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof sieht gedeihliches Zusammenleben als so wichtigen Grund an, dass der Staat eine Klargesichtspflicht einführen darf. Eine Klarnamenpflicht im Netz wäre Unsinn. Doch die virtuelle Burka schrittweise abzulegen, wäre ein zivilisatorischer Fortschritt. Mündigen Bürgern steht sie nicht.

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