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Meinung: NPD-Verbot: Gefährlicher Übereifer

Der "Kampf gegen Rechts" hat seine Tücken. Staat und gesellschaftliche Initiativen vergessen manchmal, dass Neonazis in der Lage sein können, sich zu wehren - nicht mit dem Baseballschläger, sondern mit juristisch einwandfreien Methoden.

Von Frank Jansen

Der "Kampf gegen Rechts" hat seine Tücken. Staat und gesellschaftliche Initiativen vergessen manchmal, dass Neonazis in der Lage sein können, sich zu wehren - nicht mit dem Baseballschläger, sondern mit juristisch einwandfreien Methoden. Das musste nun die Berliner Staatsanwaltschaft erfahren, die laut einer Einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts dem NPD-Anwalt Horst Mahler die im Juni beschlagnahmten Akten auszuhändigen hat. Die Karlsruher Richter meinen sogar, die Aktion der Berliner Ankläger lasse eine Gefährdung des gegen die NPD anhängigen Verbotsverfahrens "als möglich erscheinen". Damit ist ein übles Szenario denkbar: Das Bundesverfassungsgericht muss die Verbotsanträge von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat abweisen, weil staatliche Stellen durch Übereifer ein korrektes Verfahren torpediert haben. Die NPD würde triumphieren. Dass es so weit kommt, mag wenig wahrscheinlich sein, aber die Verbotsanträge belastet noch ein weiterer Risikofaktor. In Brandenburg und Thüringen sind seit letztem Sommer zwei V-Männer des Verfassungsschutzes enttarnt worden, die in NPD und Neonazi-Szene aktiv gewesen waren. Da scheint die Frage unvermeidlich, wie viele V-Leute überhaupt für NPD-Aktionen verantwortlich sind, die als Argumente für ein Verbot herhalten sollen. Degeneriert der "Kampf gegen Rechts" zur Blamage?

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