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Meinung: NPD-Verbot: Richter sind keine Kumpel

Vielleicht ist es das, wovon Bundesinnenminister Otto Schily und sein bayerischer Amtskollege Günther Beckstein insgeheim träumen: Dass das Bundesverfassungsgericht die beiden Ungezogenen mütterlich bei den Ohren packt und mit einer den Schaden fast schon heilenden Handbewegung sagt: "Also, Buben, was habt ihr ausgefressen?"Aber so wird es nicht kommen.

Vielleicht ist es das, wovon Bundesinnenminister Otto Schily und sein bayerischer Amtskollege Günther Beckstein insgeheim träumen: Dass das Bundesverfassungsgericht die beiden Ungezogenen mütterlich bei den Ohren packt und mit einer den Schaden fast schon heilenden Handbewegung sagt: "Also, Buben, was habt ihr ausgefressen?"

Aber so wird es nicht kommen. Wenn die drei Antragsteller im NPD-Verbotsverfahren, der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, heute die von den Verfassungsrichtern verlangte Stellungnahme abgeben, dürfen sie mit Milde nicht rechnen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes will wissen, was es mit dem als Zeugen benannten V-Mann Wolfgang Frenz auf sich hat, einem führenden Funktionär der Nationaldemokraten, der auf beiden Schultern trug. Hier fiel er durch antisemitische Äußerungen auf, dort rapportierte er für den Verfassungsschutz. Schily sagt, die Aussage sei ohne Relevanz für das Verfahren. Zudem habe er nicht auf den Soldlisten der Verfassungsschützer gestanden, als er die nun aktenkundigen Aussagen gemacht habe.

Mag sein. Mag nicht sein. Warum, so fragt man sich, ist Frenz als einer der 14 Zeugen benannt, wenn er als Stütze des Verbotsantrages gegen die NPD so bedeutungslos ist? Und wie steht es um den ebenfalls zitierten und einstmals für den Verfasungsschutz tätigen Chefredakteur der NPD-Parteizeitung? Eine zweitrangige Rolle habe er gespielt, wiegeln die Antragsbefürworter nun ab. Ein Chefredakteur einer Parteizeitung, der im politisch-programmatischen Leben seiner Partei keine wichtige Rolle spielt?

Der Unionsfraktion ist der Vorgang zu heiß geworden. Sie trägt den Antrag des Bundestages nicht mehr mit, fühlt sich nicht genügend informiert, ähnlich wie PDS und FDP. Letztere lehnte das Verfahren von Anfang an ab. Die CSU trägt freilich einen großen Teil der Schuld an der verfahrenen Situation mit. Günther Beckstein war es, der die Verfassungsrichter erst spät, wenn überhaupt, einweihen wollte, dass sich unter den Zeugen und Quellen auch Vertrauensleute des zivilen Inlandsgeheimdienstes befinden. Wenn die CDU jetzt blockt, dann mag das auch damit zu tun haben, dass Otto Schily hoffärtig die ganze Schuld für die Missverständnisse einem leitenden Beamten seines Hauses zuschiebt, der der Union nahe steht. Aber was soll der Rückzug der CDU / CSU, wenn sie gleichzeitig erklärt, das Verfahren selbst solle weiter betrieben werden?

Das riecht nach Parteitaktik im Vorfeld der Bundestagswahl. Kommen die Richter nun zu dem Schluss, die Antragsschriften hätten nach der Enttarnung der V-Leute unter den Zeugen nicht mehr genügend Substanz, ist die Union fein raus - sie hat sich rechtzeitig vor der Blamage in die Büsche geschlagen. Erklärt sich das Gericht aber bereit, das Verfahren weiter zu führen, beschwichtigt die gleiche Union, selbstverständlich stünde man zum Antrag des Parlamentes.

Auf hoher See und vor Gericht steht man in Gottes Hand, sagt eine alte Volksweisheit. Im Verfahren gegen die NPD gilt das nur bedingt. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung haben sich durch die Hektik, mit der sie die Anträge eingereicht haben, selbst in gefährliches Wasser manövriert. Wenn es denn der Aussagen dubioser V-Leute in der Schrift überhaupt nicht bedarf, um die Verfassungsfeindlichkeit der Nationaldemokraten zu beweisen - warum reichen die Kläger dann keinen Antrag nach, der sich ausschließlich auf unstrittige, öffentlich zugängliche Quellen stützt? Das Bundesverfassungsgericht als guten Kumpel, der Verfahrensmängel heilt, werden wir jedenfalls mit Sicherheit nicht erleben.

Gerd Appenzeller

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