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Die Akten von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bleiben offen.

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Öffentlicher Dienst: Neues Stasi-Gesetz: Recht kurios

Die gute Nachricht am Anfang. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können weiterhin, nämlich bis 2019, auf frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden. Aber das Gesetz hat Schwachstellen.

Von Matthias Schlegel

Die gute Nachricht am Anfang. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können weiterhin, nämlich bis 2019, auf frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden. Nachdem der Bundesrat am Freitag der bereits vom Bundestag gebilligten Novelle des Stasiunterlagen-Gesetzes zugestimmt hat, kann es nun in Kraft treten.

Es ist beruhigend zu wissen, dass sich also einer wie der namhafte Dokumentarfilmer Joachim Tschirner, der am selben Tag von einer überregionalen Zeitung als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) enttarnt worden ist, nicht ohne Weiteres für ein öffentliches Amt bewerben kann. Wer jahrelang für Mielkes Unterdrückungsapparat Kollegen, Freunde und Bekannte bespitzelt hat, soll auch künftig nicht in solchen Positionen sitzen dürfen.

Das Signal, das von diesem Gesetz ausgeht, ist klar. Die konsequente Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit wird fortgesetzt. Das ist ein hehrer Anspruch. Wer wollte ihn infrage stellen. Aber genau darin liegt die Krux des beschlossenen Gesetzes: Weil die Novelle auch verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Passagen enthält, hatten ihr SPD und Grüne im Bundestag nicht zugestimmt. Dort hatten sie gegen die schwarz-gelbe Mehrheit keine Chance. Im Bundesrat aber, wo die Mehrheitsverhältnisse andere sind, hätten sie das Gesetz kippen können.

Es geht vor allem um den Paragrafen 37a, der die Versetzung von 45 noch in der Stasiunterlagen-Behörde tätigen früheren hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit vorsieht. Dass sie diese Vergangenheit haben, ist seit zwei Jahrzehnten bekannt. Mehr noch, sie sind damals gerade wegen ihrer Qualifikationen eingestellt worden, als Wachleute, Personenschützer, Archivkundige. Es mag ein Skandal sein, dass sie unbefristete Verträge erhielten. Und tatsächlich ist es ein Unding, dass manche von ihnen die Ersten sind, denen Opfer beim Betreten dieser sensiblen Institution begegnen. Doch für diesen Missstand sind sie selbst erst in zweiter Linie verantwortlich. Was noch wichtiger ist: Sie sind wegen der Umstände, unter denen sie eingestellt wurden, arbeitsrechtlich geschützt. Wer sich aber für einen 45-köpfigen Sonderfall ein Gesetz bastelt, weil er mit dem Arbeitsrecht nicht weiterkommt, offenbart ein fragwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat.

Verfassungsrechtler hatten schon im Juni öffentlich auf Schwachstellen im Gesetz hingewiesen, so auf die Ausweitung des zu überprüfenden Personenkreises. Damals stand die Passage zu den 45 Stasi-Leuten noch gar nicht im Entwurf. Für die Opposition, die ohnehin für eine Überprüfung nur im Verdachtsfall plädiert hatte, war damit das Gesetz endgültig unannehmbar geworden.

Im Bundesrat haben sich SPD und Grüne gestern aber nicht dazu durchringen können, das Gesetz scheitern zu lassen. Die Länder, an deren Regierungen eine der beiden Parteien beteiligt ist, stimmten uneinheitlich ab. Bei dem vor allem den Osten Deutschlands betreffenden Gesetz entstand die kuriose Situation, dass außer dem schwarz-gelb regierten Sachsen alle Ost-Länder einschließlich Berlins nicht zustimmten, im Gegensatz zum grün-roten Baden-Württemberg und dem rot-grünen Rheinland-Pfalz. Zu groß war wohl die Sorge, dass die SPD als Verhinderer der Vergangenheitsaufarbeitung und als Anwalt ehemaliger Stasi-Leute dastehen könnte.

Nein, das war keine Sternstunde des Parlamentarismus. Letztlich waren die wirklichen Probleme den Beteiligten schnuppe.

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