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Meinung: Offenbar pathologisch

Sie haben es eventuell überlesen oder nicht verstanden, also nochmal zum Mitschreiben: Wenn der Arzt Ihnen eine Gewebeprobe entnimmt, die erst im folgenden Quartal von einem Pathologen untersucht wird, und Sie sind bis dahin unglücklicherweise bereits tot – dann müssen Sie dem Pathologen, leider, leider, erneut zehn Euro Praxisgebühr bezahlen. Jedenfalls ist das der gegenwärtige Stand für diesen Sonderfall, aber das kann sich auch rasch wieder ändern.

Sie haben es eventuell überlesen oder nicht verstanden, also nochmal zum Mitschreiben: Wenn der Arzt Ihnen eine Gewebeprobe entnimmt, die erst im folgenden Quartal von einem Pathologen untersucht wird, und Sie sind bis dahin unglücklicherweise bereits tot – dann müssen Sie dem Pathologen, leider, leider, erneut zehn Euro Praxisgebühr bezahlen. Jedenfalls ist das der gegenwärtige Stand für diesen Sonderfall, aber das kann sich auch rasch wieder ändern. Allen unsicheren Patienten sei so oder so geraten, eventuelle Sterbepläne nicht ausgerechnet auf den Quartalswechsel zu legen, es sei denn, in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall, für den generell keine Praxisgebühr fällig wird, außer, die Unfallversicherung erkennt ihn später nicht an. Es liegt auf der Hand, dass die Ausführungsvorschriften in dieser Frage rasch unkontrolliert zu einer bürokratischen Geschwulst wuchern werden, die die Einschaltung eines Pathologen notwendig macht. Gutartig oder bösartig? Wir kennen den Charakter der Praxisgebühr noch nicht genau. Pathologisch aber ist sie auf jeden Fall.

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