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Meinung: Petentinnen und Petenten

„Der Zuschauer sagt Muh“ vom 24. Januar Seit einigen Jahren sprießen im Online-Bereich private Petitionsplattformen aus dem Boden, die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, ein Anliegen öffentlich zu machen.

„Der Zuschauer sagt Muh“ vom 24. Januar

Seit einigen Jahren sprießen im Online-Bereich private Petitionsplattformen aus dem Boden, die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, ein Anliegen öffentlich zu machen. Es ist sicher zu begrüßen, wenn Menschen sich gemeinsam für ein Ziel einsetzen – oder auch nur ein Zeichen mit ihrer Stimme setzen wollen. Doch was ist der Effekt? Wenn das Anliegen eine medientaugliche Popularität erreicht, was selten genug vorkommt und im aktuellen Fall nur der Prominenz des Adressaten zu verdanken ist, wird darüber berichtet, durchaus auch breit. Sobald eine neue sensationstüchtige „Petition“ auftaucht, ist die alte vergessen. Heiße Luft, sonst nichts. Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen, die eine „Petition“ bei einem dieser Portale eingereicht oder unterstützt haben, an den Petitionsausschuss wenden und nach dem Stand der Bearbeitung fragen. Eine parlamentarische Befassung findet jedoch nur statt, wenn eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht wird.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Petitionsrecht ein Grundrecht. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat „jedermann (…) das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Der Bundestag hat einen Petitionsausschuss eingesetzt, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt. Petentinnen und Petenten können sich mit der Bitte um Hilfe bei höchstpersönlichen Problemen an den Petitionsausschuss wenden – aber auch mit der Bitte um Veröffentlichung einer Petition zu einem Thema von allgemeinem Interesse, die auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages veröffentlicht und online von anderen unterstützt und diskutiert werden kann. Hier hat der Einsatz für ein gemeinsames Anliegen im Gegensatz zu den privaten Plattformen Folgen – etwa eine öffentliche Ausschusssitzung, in der eine Petentin oder ein Petent sein Anliegen vor den Abgeordneten darstellen kann. Dies erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, sich über Wahlen hinaus aktiv an der Politik unseres Landes zu beteiligen. Und die Abgeordneten bekommen aufgezeigt, ob Gesetze ihr Ziel erreichen oder zu Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten.

Nicht überall wo „Petition“ drauf steht, ist also Petition drin. Echte Petitionen mit Befassungsgarantie gibt es nur beim Deutschen Bundestag und seinem Petitionsausschuss.

Kersten Steinke, Vorsitzende des

Petitionsausschusses im Bundestag

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