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Piraten und die Verfassung: Recht weitsichtig

Der Vorstoß des Innenministers, wegen der Piratenmission die Verfassung zu ändern, reiht sich ein in die wechselnden Begründungen für das immergleiche Ziel, die Bundeswehr mit Polizeijobs zu betrauen.

Anders als die Menschenwürde ist das Grundgesetz selbst antastbar. Man darf und sollte Hand anlegen: Wenn es wohlüberlegt, abgewogen und wichtig ist. Der neuerliche Vorstoß des Innenministers, wegen der Piratenmission die Verfassung zu ändern, ignoriert diese Kriterien. Er reiht sich ein in die wechselnden Begründungen für das immergleiche Ziel, die Bundeswehr mit Polizeijobs zu betrauen. Herhalten mussten dafür bislang nicht nur somalische Badelatschenträger, sondern auch Fußballfans aus aller Herren Länder, als sie sich 2006 hier zur WM versammelten. Immer geht angeblich nichts ohne Bundeswehr und Verfassungsremedur. Dabei geht ziemlich viel. Dennoch ist die Diskussion um Rechtsgrundlagen zu führen; sie zwingt die Politik zu Standpunkten, die sich jenseits bloßer Pragmatik sortieren. Der aktuelle Piratenkampf setzt auf Abschreckung. Für Brennpunkte wie am Horn von Afrika mag das reichen. Langfristig muss die Regierung jedoch ein Verhältnis zu der Frage finden, wer die teuren Frachten des globalen Handels sicher durch Piratengewässer eskortiert. Die Antwort des deutschen Rechts – die Polizei – ist vielleicht unmodern, aber weitsichtig. Sie klärt auch eine Menge Kompetenzprobleme. Und abgesehen davon: War die WM nicht auch ohne Bundeswehr schön? neu

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