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PORTRÄT MATHIAS ROHE RECHTS-PROFESSOR:: „Lasse ich mich einschüchtern? Keinesfalls!“

Scharia-Versteher haben es nicht leicht in Deutschland. Scharia-Gegner aber auch nicht, wenn sie es mit Jura-Prof Mathias Rohe zu tun kriegen

Ein Frühlingstag am Starnberger See: Das Publikum der Politischen Akademie Tutzing ist freundlich und bildungshungrig, der Referent ebenso freundlich, beschlagen und zudem ein guter Redner. Und doch grummelt es im Saal. Mathias Rohe, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Erlangen, erklärt die Scharia: Dass Allah keineswegs dazu zwinge, Ehebrecherinnen zu steinigen und Dieben die Hand abzuhacken, dass im Islam sowieso nur wenige Vorschriften als gottgegeben und folglich unveränderlich angesehen würden. Und dass jedes Gesetz auf der Welt Interpretation brauche, selbst der Grundgesetzartikel, den er selbst lange für klar gehalten habe: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Der Geräuschpegel im Saal steigt.

Scharia-Versteher haben’s nicht leicht. Wer in Deutschland einen nüchternen Blick auf das angeblich so barbarische islamische Recht wirft, muss mit mehr als Grummeln rechnen. Rohe nimmt’s gelassen: „Die erste Morddrohung ist sicher die schlimmste.“ Rohe musste sich an Beschuss von Islamisten, die ihm vorwerfen, die reine Lehre zu verwässern, genauso gewöhnen wie an den des Islamhasserblogs „Politically incorrect“. „Lasse ich mich von denen einschüchtern? Keinesfalls.“

Der 49-jährige Rohe hat nicht nur Jura studiert, sondern auch Islamwissenschaften in Tübingen und Damaskus, er forscht und publiziert über islamisches Recht und er kennt die arabischen Länder von vielen Reisen. Rohe, evangelischer Christ und Vater von zwei Töchtern, ist als Sachverständiger bei den Grünen ebenso gern gesehen wie bei der CSU. Mitglied von Wolfgang Schäubles Islamkonferenz war er auch.

Demnächst wird er eine Hauptrolle in einem nicht unbedeutenden Prozess in Berlin spielen: Das Verwaltungsgericht hat im Verfahren um das Recht muslimischer Schüler auf die vorgeschriebenen Gebete in der Schule ein Gutachten bei ihm in Auftrag gegeben. Das Werk ist unter Verschluss, man kann allerdings beim Blättern in Rohes jüngst erschienem Buch „Das islamische Recht“ eine Ahnung bekommen, was der Erlanger Professor zur Sache zu sagen haben könnte. Rohe verweist auf die Koransure 2, 286, derzufolge Gott den Menschen nichts abverlangt, das ihre Kräfte übersteigt. Die Pflichtgebete könnten notfalls zusammengezogen werden. Das Freitagsgebet allerdings sei pünktlich nötig – glücklicherweise falle es in die Mittagszeit. Andrea Dernbach

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