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Meinung: Positionen: Es geht auch ohne Privatisierung

Kaum steht die Riestersche Rentenreform im Bundesgesetzblatt, wird mit immer neuen Vorschlägen eine grundlegende Reform der Krankenversicherung gefordert. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufteilung der Kassenleistungen in Pflicht- und zusätzliche privatfinanzierte Wahlleistungen.

Kaum steht die Riestersche Rentenreform im Bundesgesetzblatt, wird mit immer neuen Vorschlägen eine grundlegende Reform der Krankenversicherung gefordert. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufteilung der Kassenleistungen in Pflicht- und zusätzliche privatfinanzierte Wahlleistungen.

Im "Wirtschaftsbericht 2001" des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie heißt es dazu: "Würden zudem die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung den Arbeitnehmern als Lohn ausgezahlt, wären die Beiträge von den Lohnkosten entkoppelt und es entstünde mehr Transparenz über ihre Höhe. Diese finanziellen Mittel müssten für den Aufbau einer privaten Vorsorge genutzt werden: Dann könnte auch in der Kranken- und Pflegeversicherung ein Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge gelingen."

Es gibt freilich keine Aussage darüber, woher ein Durchschnittsverdiener (2000 waren es monatlich brutto 4 140 Mark, netto 2 660 Mark) die Mittel nehmen soll, um die laufenden Beitragskosten und den Aufbau eines Kapitalstocks zu finanzieren. Zudem liegen die Verdienste von 17 Millionen unter diesem Durchschnitt. Ebensowenig wurden Aussagen darüber gemacht, wie chronisch Kranke und Arbeitnehmer mit Kindern zu welchen Beitragssätzen sich privat versichern werden können, der Hinweis auf mehr Eigenverantwortung reicht hier nicht.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit 1996 bei 13,6 Prozent, 1980 waren es 11,4 Prozent. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung haben sich in dieser Zeit von 3,0 auf 6,5 Prozent mehr als verdoppelt, und bis zur Subvention durch die Ökosteuer gab es vergleichbare Beitragsentwicklungen auch in der Rentenversicherung.

Bei 876 000 Arbeitslosen wurde 1979 die Bundesanstalt für Arbeit verpflichtet, für ihre Leistungsempfänger volle Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zu zahlen. 1995 wurde die Bemessungsgrundlage auf 80 Prozent herabgesetzt, ebenso bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die registrierte Arbeitslosigkeit aber war auf 3 600 000 gestiegen. Die Krankenversicherung erhielt durch diese Kürzungen für rund 3,8 Millionen Versicherte nur noch 80 Prozent der Beiträge bei Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs.

Mit dem Haushaltsjahr 2000 gab es zusätzlich einen drastischen Einschnitt in die Arbeitslosenhilfe. Die Bemessungsgrundlage hier orientiert sich nicht mehr an den 1995 eingeführten 80 Prozent, sondern am tatsächlichen Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe (53 bis 57 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts). Die Kürzung von 1995 führte in der gesetzlichen Krankenversicherung zu rund 14 Milliarden Mark Beitragsverlust, die 2000 in Kraft getretenen Kürzungen werden im "Deutschen Stabilitätsprogramm" vom Dezember 1999 mit 5,5 Milliarden Mark beziffert, davon entfallen gut zwei Milliarden auf die Krankenversicherung. Beide Kürzungen summieren sich zu einem Beitragsentzug, der etwa einem Prozentpunkt der Beiträge entspricht.

Es wäre gut für das soziale Klima, wenn die "Modernisierer" nicht nur über mehr Eigenverantwortung der Arbeitnehmer reden würden. In der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 bekennt sich die Bundesregierung zu "einer sozial gerechten Gesundheitspolitik", die "auf dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht" in einer paritätisch finanzierten Krankenversicherung.

Ein Solidarsystem verlangt eine die Leistungsfähigkeit berücksichtigende Abgabenerhebung. Bei der Steuer wird dies durch die Progression versucht, bei den Sozialabgaben gibt es dagegen Beitragsbemessungsgrenzen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es 2001 im früheren Bundesgebiet 8 700 DM monatlich, in den neuen Ländern 7 300.

In der Krankenversicherung wurden in diesem Jahr einheitlich 6 525 DM erreicht. Die Versicherten mussten dabei in den neuen Ländern von 1991 bis 2001 eine Erhöhung um 4 275 DM hinnehmen, im alten Bundesgebiet erhöhte sich die Grenze um 1 650 DM. Eine schrittweise Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze an die Rentenversicherung würde mittelfristig der Krankenversicherung rund elf Milliarden DM zusätzliche Beiträge bringen.

So könnte eine Beitragssatz-Stabilisierung gelingen und der Gesundheitsministerin die Chance geben, eine Reform zu schaffen, die im Sinne der Koalitionsvereinbarung mehr "Qualität, Wirtschaftlichkeit und effiziente Versorgungsstrukturen" bringen soll.

Herbert Ehrenberg

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