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Meinung: Positionen: Eure Rede sei: ja, ja - nein, nein

Über die wissenschaftlichen, die ethischen und die rechtlichen, vor allem die verfassungsrechtlichen Aspekte der Stammzellenforschung werden seit geraumer Zeit lebhaft diskutiert. Diese notwendige öffentliche Debatte wurde insbesondere vom Bundespräsidenten angestoßen.

Über die wissenschaftlichen, die ethischen und die rechtlichen, vor allem die verfassungsrechtlichen Aspekte der Stammzellenforschung werden seit geraumer Zeit lebhaft diskutiert. Diese notwendige öffentliche Debatte wurde insbesondere vom Bundespräsidenten angestoßen. Ende des Monats entscheidet der Bundestag über eine konkrete Frage aus diesem Problemkreis, nämlich darüber, ob Stammzellen, die in anderen Ländern - so etwa in den USA, in Israel oder in Schweden - unter Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen worden sind, zu Forschungszwecken in die Bundesrepublik importiert werden dürfen, und wenn ja, unter welchen Auflagen. Unstrittig ist, dass die Herstellung von Stammzellen in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten ist, weil sie die Zerstörung von Embryonen voraussetzt. Weitgehend einig sind sich die Rechtsexperten außerdem darüber, dass derzeit ein Import solcher Zellen nicht verboten ist, weil er im Embryonenschutzgesetz nicht unter Strafe gestellt wurde. 1990 rechnete offenbar niemand damit, dass aus Embryonen jemals Stammzellen hergestellt würden. Erst acht Jahre später wurde dieses Verfahren in den USA zum ersten Mal erfolgreich durchgeführt.

Hier enden die Übereinstimmungen und beginnt die kontrovers geführte Debatte. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die lange Vorbehalte gegen eine Forschung an embryonalen Stammzellen hatte, sprach sich im Mai 2001 für den Import von Stammzellen aus. Der DFG liegt ein Förderungsantrag von Bonner Wissenschaftlern vor, die an importierten Stammzellen forschen möchten. Der Antrag wird von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Clement unterstützt, die Forschungsgemeinschaft will dem Antrag zustimmen.

Die Enquete-Kommission des Bundestages lehnt einen Import mit einer Zweidrittelmehrheit ihrer Mitglieder ab. Der Nationale Ethikrat wiederum befürwortet ihn mit einer Mehrheit von 15 gegen 10 Stimmen seiner Mitglieder für einen gewissen Zeitraum unter detaillierten Auflagen. Insbesondere will die Mehrheit des Rates ebenso wie die DFG nur den Import solcher Stammzellen erlaubt wissen, die aus so genannten überzähligen Embryonen entwickelt worden sind. Also nur solchen Embryonen, die nicht zum Zwecke der Forschung sondern zur künstlichen Befruchtung der Frau, die sonst kinderlos geblieben wäre, hergestellt wurden, dieser aber wegen ihres plötzlichen Todes oder aus anderen Gründen nicht mehr implantiert werden konnten und deshalb als "totgeweiht" angesehen werden.

Ich möchte mich hier nicht mit der Fülle der Argumente auseinandersetzen, die von der Enquete-Kommission und dem Nationalen Ethikrat in ihren Stellungnahmen unter fairer Berücksichtigung der jeweiligen Minderheitpositionen und aller übrigen Einlassungen dargestellt worden sind. Vielmehr beschränke ich mich auf vier Bemerkungen, die mir angesichts der bevorstehenden Bundestagssitzung besonders bedeutsam erscheinen.

Erstens: Der Bundestag muss jetzt entscheiden. Appelle oder Ermahnungen genügen nicht mehr. Er muss also ein Importverbot aussprechen oder die Voraussetzungen normieren, unter denen der Import zulässig sein soll. Beides kann nur im Wege der Gesetzgebung geschehen. Die DFG kann und darf nicht an Stelle des Parlaments handeln - und soweit ich das sehe, strebt sie das auch gar nicht an.

Zweitens: Es handelt sich nicht um Routinefragen oder Zweckmäßigkeitserwägungen - etwa gar mit parteipolitischem Einschlag. Jedes Mitglied des Bundestages muss sich vielmehr zunächst seiner Haltung zu einer Grundfrage des Menschseins und seines Menschenbildes vergewissern. Nämlich dazu, wann das Leben beginnt und von welchem Augenblick an es auch unter dem Gesichtspunkt der - bekanntlich unantastbaren - Menschenwürde den vollen verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Wer - wie ich - die Verschmelzung von Ei und Samen für den maßgebenden Zeitpunkt hält, wird daraus andere Folgerungen herleiten als derjenige, der den vollen Schutz erst mit der Einnistung oder einem noch späteren Zeitpunkt beginnen lassen will.

Drittens: Nach der gegenwärtigen Rechtslage besteht ein Widerspruch darin, dass eine Handlung im Inland bei Strafe verboten ist, ihre Ergebnisse aber genutzt werden dürfen, wenn diese Handlung - Zerstörung eines Embryos - im Ausland geschehen ist. Dieser Widerspruch sollte nicht marginalisiert und erst recht nicht verfestigt werden. Wer den Import von Stammzellen - wenn auch unter Bedingungen - zulässt, hat nämlich kaum mehr ein Argument dafür, die Herstellung solcher Stammzellen - unter denselben Bedingungen - im Inland weiter unter Strafe zu stellen. Dass sie eine entsprechende Rechtsänderung anstrebt, hat zumindest die Deutsche Forschungsgemeinschaft ehrlicherweise auch bereits erklärt.

Viertens: Es geht um eine Gewissensfrage, also um eine Frage, die jeder nur für sich an Hand der von ihm für verbindlich erachteten Weltorientierung beantworten kann. Immerhin erfordert die hier zu gebende Antwort schwierigste Abwägungen. Es geht um nichts weniger als die Bestimmung der absoluten Grenze, die menschlichem Tun gezogen ist. Deshalb schon sollte der Versuch unterbleiben, Fraktions- oder Parteimeinungen zu erarbeiten oder gar vorzugeben. Auch die Bundesregierung sollte sich in diesem Zusammenhang nicht als solche äußern. Das sieht offenbar auch der Bundeskanzler so, da er an der Debatte im Mai 2001 nicht in dieser Eigenschaft sondern als Abgeordneter teilgenommen hat.

Insgesamt steht der Bundestag hier vor einer Herausforderung ganz besonderer Art. Ich hoffe, er wird sie meistern.

Hans-Jochen Vogel

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