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POSITIONEN: Transparenz und Fairness

Wie ich mir Selbstregulierungen im Internet vorstelle.

Wird ein Problem erkannt, muss der Staat Zähne zeigen und handeln. Wobei unter „Handeln“ allzu oft „ein neues Gesetz verabschieden“ gemeint ist. Selbstregulierung wird demgegenüber gerne – um im Bild zu bleiben – als zahnloser Tiger dargestellt. Zu Unrecht. Nicht die Handlungsform garantiert den Biss. Es kommt auf den Inhalt und die Umsetzung an. Eine Selbstverpflichtung kann den Bürgern mehr nützen als ein weiteres Gesetz.

In Deutschland haben erfolgreiche Modelle der Selbstregulierung bereits Tradition, insbesondere beim Jugendschutz. Wir brauchen dies im Bereich des Internets insgesamt. Selbstverpflichtungen, die sich rasch an neue Dienste und Angebote anpassen lassen, bewahren die Innovationsoffenheit des Internets und verbessern den Schutz der Nutzer. Über das Wettbewerbsrecht können Verstöße geahndet werden. Allerdings müssen die Selbstverpflichtungen einige Voraussetzungen erfüllen.

Erstens müssen sie auf den bestehenden Gesetzen aufbauen. Sie müssen sie ergänzen und konkretisieren. Keinesfalls dürfen sie sie aufweichen. Zweitens müssen Selbstverpflichtungen transparent und fair sein. Dies betrifft den Inhalt, aber auch das Verfahren. Drittens muss es Kontroll- und Sanktionsmechanismen geben.

Inhaltlich müssen Unternehmens- und Nutzerinteressen fair abgewogen sein. Den Rahmen für solche Abwägungen liefert das geltende Recht. Eine interessengerechte Abwägung gelingt am besten in einem Verfahren, in dem sich die Beteiligten – also alle betroffenen Unternehmen und die Nutzer – auf Augenhöhe begegnen. Die Nutzer müssen über Vertreter von Nutzerinteressen eingebunden werden.

Bei der von mir angestoßenen Selbstregulierung sozialer Netzwerke war es mir wichtig, dass Datenschutzbeauftragte, Verbraucher- und Jugendschützer sowie IT-Sicherheitsexperten die Möglichkeit haben, den Kodex von Anfang an inhaltlich mitzugestalten. In der Bundesregierung haben wir dafür gesorgt, dass Facebook erstmals gemeinsam mit Google an einem Tisch sitzt – zusammen mit inländischen Anbietern, die schon beim Jugendschutz den Weg der Selbstregulierung beschritten haben. Mit dieser breiteren Basis schaffen wir mehr Verbrauchersicherheit und Wettbewerbsgleichheit – ungeachtet der Frage, ob Facebook die Selbstverpflichtungen als Konkretisierung deutschen oder irischen Rechts begreift.

Je größer der Kreis, desto unterschiedlicher sind freilich die Vorstellungen. Dies gilt aufseiten der Unternehmen und Verbände ebenso wie bei den Landesdatenschutzbeauftragten. Umso wichtiger ist es, dass ein gemeinsamer Gestaltungswille besteht. Die erste Gesprächsrunde zum Kodex für soziale Netzwerke hat diesen Willen deutlich erkennen lassen. Hierauf gilt es nun aufzubauen.

Alle Beteiligten müssen nun klare Regeln definieren, die für die Nutzer verständlich sind und ihnen Schutz und Orientierung bieten. Hierzu gehören etwa Regelungen zur einfachen und schnellen Löschung von Nutzerkonten und einzelnen Inhalten, transparente und auf dem Prinzip der Einwilligung basierende Regelungen zu Gesichtserkennungsdiensten sowie effektive Schutzmechanismen gegen Identitätsdiebstahl und Datenklau.

Maximalpositionen, die sich entweder nur am gesetzlich geforderten Minimum orientieren oder weit über das gesetzlich Geforderte hinausgehen, sind nicht zielführend. Im Vordergrund muss die gemeinsame Verantwortung für die tatsächlich erzielten Ergebnisse stehen.

Die Politik nimmt sich bei der Aushandlung des Kodexes zunächst zurück. Sachorientierung geht vor Schlagzeilen. Hierfür steht die FSM, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, die seit Jahren erfolgreich Verhaltensregeln der Wirtschaft entwickelt und kontrolliert. Die FSM wird in den nächsten Monaten den Kodex für soziale Netzwerke erarbeiten. Wir sollten ihr und der Selbstregulierung eine Chance geben.

Der Autor (CSU) ist Bundesinnenminister.

Hans-Peter Friedrich

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