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Meinung: Rabattgesetz und Zugabeverordnung: Das Rabattgesetz und die Verbraucher - Nicht geschützt, sondern gegängelt

Noch bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts durften ausländische Stellenanzeigen in deutschen Zeitungen nur nach Genehmigung durch das Arbeitsamt veröffentlicht werden. Angeblich sollte das deutsche Frauen davor schützen, in die Hände von Mädchenhändlern zu fallen.

Noch bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts durften ausländische Stellenanzeigen in deutschen Zeitungen nur nach Genehmigung durch das Arbeitsamt veröffentlicht werden. Angeblich sollte das deutsche Frauen davor schützen, in die Hände von Mädchenhändlern zu fallen. In Wirklichkeit wurde so Fachkräften verwehrt, sich jenseits der Grenzen nach besser bezahlten Jobs umzuschauen. Das Verfassungsgericht hat diese die Arbeitnehmerrechte einschränkende Bestimmung längst kassiert. Eine andere, den Verbraucher bevormundende Vorschrift, will die Koalition jetzt kippen. Das Rabattgesetz wird zum Jahreswechsel endlich im Papierkorb landen. Es sollte einmal, theoretisch, kleine Händler vor dem Druck der großen schützen und den Verbraucher vor dubiosen Lockvogelangeboten bewahren. In Wirklichkeit ködern Supermärkte heute schon mit Dumpingangeboten. Qualifizierte Einzelhändler könnten ihre Position vielleicht gerade dann festigen, wenn sie guten Kunden auch mehr als die zulässigen drei Prozent Nachlass einräumen. Wer das Gesetz streicht, hilft also dem ideenreichen Handel und seinen Kunden. Das grenzenlose Internet hätte der deutschen Zugabeverordnung ohnedies bald das Lebenslicht ausgeblasen. In der ganzen EU gelten liberale Richtlinien als bei uns. Dem Einzelhandel geschadet haben sie nicht, wie man jenseits der Grenzen sieht.

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